Allgemeines Ziel der praktischen Studiensemester ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium und Berufspraxis herzustellen. Im praktischen Studiensemester (PS) sollen die Studierenden unter Anleitung in die Aufgaben und Arbeitsabläufe eines oder mehrere Arbeitsfelder des Ingenieurs der Versorgungstechnik eingeführt werden.
Die Studierenden sollen praktische Kenntnisse bei ingenieurmäßiger Arbeit und im Umgang mit typischen Arbeitsmitteln erwerben, wie Projekte oder Teile davon planen, ihre Realisierung betreuen oder überwachen und besonders durch Untersuchung von Varianten Kreativität entwickeln und Bewertungen üben. In diesem Sinne soll das Praktikum schwerpunktmäßig in den Bereichen Planung und Baubetrieb absolviert werden.
Der schriftliche Bericht soll für eine Schwerpunktaufgabe Problematik, Lösungsansätze und -wege sowie das Ergebnis und dessen Bewertung darstellen. Die übrigen Arbeitsschwerpunkte sind aussagekräftig aufzuzählen. Der Bericht ist mit dem Ende der Prüfungsperiode des Wintersemesters im Sekretariat des Fachbereichs abzugeben.
In der ersten Woche des Sommersemesters wird in Blockform über Projekte und Erfahrungen von den Praktikanten berichtet. Der Vortrag kann sich am eingereichten Bericht orientieren, aber auch eine weitere im PS bearbeitete Aufgabenstellung behandeln. In ca. 20 Minuten und anschließender Diskussion erhält der Studierende Gelegenheit, eine fachliche Problematik systematisch darzulegen und die Überlegungen zu verteidigen. Die Vorträge sind öffentlich für alle Studierenden des Studienganges.
Der Vortragstermin wird vom Beauftragten für das Praktische Studiensemester festgelegt.
Die Zulassung erfolgt gemäß der an der FHL gültigen Ordnung für das PS.
Der Beauftragte für das Praktische Studiensemester organisiert die Durchführung und regelt alle diesbezüglichen formalen Angelegenheiten, soweit nicht die Studenten selbst dafür verantwortlich sind.
Nehmen Sie rechtzeitig Kontakte zu möglichen Ausbildungsstellen auf. Besprechen Sie mit der jeweils zuständigen Führungskraft offen und sachlich, wie die Zielsetzung des Praktischen Studiensemesters erreicht werden soll.
Die Ausbildungsstelle sichert zu, dass der Praktikant einen Betreuer erhält. Dieser Betreuer ist Ansprechpartner für Praktikant und Fachhochschule. Praxisbetreuer sollten diplomierte Ingenieure mit Berufserfahrung sein. Ausnahmeregelungen sind beim Beauftragten für das Praktische Studiensemester zu beantragen.
Die in Aussicht genommene Ausbildungsstelle ist bis vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit im jeweiligen Semester dem Beauftragte für das Praktische Studiensemester mitzuteilen.
Die Ausbildungsstelle schließt mit dem Studierenden und dem Fachbereich Versorgungstechnik, vertreten durch den Beauftragten für das Praktische Studiensemester, eine Vereinbarung ab. Der Abschluss der Vereinbarung gilt als Bestätigung der Eignung der Ausbildungsstelle.
Zeigt sich im Verlauf des Praktischen Studiensemesters, dass das Erreichen seiner Zielsetzung gefährdet ist, sollte sich der Studierende zunächst an seinen Betreuer bzw. dessen Vorgesetzten, erforderlichenfalls aber auch an den Beauftragten für das Praktische Studiensemester wenden, um geeignete Schritte einzuleiten.
Nach Abschluss des Praktischen Studiensemesters erhält der Studierende von der Ausbildungsstelle eine Bescheinigung, in der die erfolgreiche und ordnungsgemäße Ableistung über den geforderten Zeitraum bestätigt wird.
Der anzufertigende Praxisbericht wird von der fachlich betreuenden Lehrkraft vor allem hinsichtlich schwerwiegender Fehler durchgesehen. Solche sind vom Studierenden zu korrigieren. Der Bericht ist bis eine Woche vor dem Vortragstermin beim Betreuer bzw. beim Beauftragten für das Praktische Studiensemester abzugeben oder in den Briefkasten zu legen.
Abschließend ist in der ersten Vorlesungswoche ein Vortrag über das ausführlich im Praxisbericht vorgestellte Problem und dessen Lösung zu halten. Die Vortragstermine werden unter Aktuelles auf den Studiengangsseiten und per Aushang bekannt gegeben.
Auf der Grundlage der Bescheinigung der Ausbildungsstelle, des vorgelegten - ggf. korrigierten - Praxisberichts und des Vortrags des Studierenden im Rahmen der Veranstaltung " Projekte und Erfahrungen" entscheidet der Beauftragte für das Praktische Studiensemester über die Anerkennung des Praktikums.
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Anschrift:
Hochschule Lausitz (FH)
Fakultät für Bauen
(Fakultät 4)
Lipezker Str. 47
03048 Cottbus
Dekan
Prof. Dr.-Ing. Höfler
Tel. : +49 (0) 355 5818 600
Fax.: +49 (0) 355 5818 609
Sekretariat
Frau Sybille Fiebranz
Tel. : +49 (0) 355 5818 601
Fax.: +49 (0) 355 5818 609