Prof. Dr.-Ing. Daniela Döring
Hinweise zum Praktischen Studiensemester
Dauer Praktikum: 12 Wochen
Zulassungsvoraussetzungen:
Alle Module (inkl. 5. Semester) sind bestanden. Ein Modul kann noch offen sein! Es sollte folglich ein Notenspiegel beigebracht und vorgelegt werden.
Das Procedere:
- Um das Praktikum beginnen zu können, suchen Sie sich einen Betrieb/Forschungseinrichtung oder die Hochschule Lausitz. Die Durchführung des Praktikums wird begleitet von einem betrieblichen und einem hochschulinternen Betreuer (Professor/in, wissenschaftlicher Mitarbeiter/in, Lehrbeauftragter/e).
- Sie stellen einen "Antrag auf Zulassung zum Praktikum" (s. Formulare). Diesen Antrag geben Sie bei der Beauftragten für das praktische Studiensemester (Frau Prof. Döring) ab.
- Sie benötigen vom Betrieb/Forschungseinrichtung/Hochschule eine formale "Tätigkeitsbeschreibung" (s. Formulare). Diese "Tätigkeitsbeschreibung" geben Sie gleichfalls - vor Beginn des Praktikums - bei Frau Prof. Döring ab.
- Sollten Sie bei einem/einer Betrieb/Forschungseinrichtung das Praktikum absolvieren, ist ein "Vertrag" (s. Formulare) erforderlich. Dieser "Vertrag" wird von dem Praktikumsbetrieb/Forschungseinrichtung, von Ihnen und der Beauftragten für das praktische Studiensemester unterschrieben. Im Vertrag werden der betriebliche und der hochschulinterne Betreuer namentlich erfasst.
- Nach Absolvierung des Praktikums gehen Sie mit dem von Ihnen verfassten "Praktikumsbericht" und der "betrieblichen Beurteilung/Zeugnis" zu Ihrem hochschulinterner Betreuer und lassen sich den Antrag auf "Anerkennung des praktischen Studiensemesters" (s. Formulare) unterschreiben. Für diesen Antrag benötigen Sie - falls dies für Sie zutrifft - noch eine Bescheinigung während der Praktikumszeit begleiteten Lehrveranstaltungen.
- Mit dem Antrag auf "Anerkennung des praktischen Studiensemesters" und der "betrieblichen Beurteilung/Zeugnis" (Kopie genügt) gehen Sie zur Beauftragten für das Praktische Studiensemester (Prof. Döring). Frau Prof. Döring unterschreibt Ihnen den Antrag auf "Anerkennung des praktischen Studiensemsters" und darüber hinaus stellt Frau Prof. Döring Ihnen eine "Bescheinigung" über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums aus.
- Zum Schluss geben Sie diese "Bescheinigung" im Prüfungsamt (Fr. Stiegler) ab.
Viel Erfolg!
Prof. Dr. Daniela Döring