Hochschule Lausitz

Aufgaben und Zuständigkeiten der Personalräte

Gesamtpersonalrat, Personalrat für nichtwissenschaftliche Beschäftigte und Beamte, Personalrat der akademischen Mitarbeiter

Der Personalrat für nichtwissenschaftliche Beschäftigte und Beamte vertritt die Angestellten, Arbeiter und Beamten (nichtwissenschaftliches Personal), der Personalrat der akademischen Mitarbeiter (nur auf Antrag) das wissenschaftliche Personal und der Gesamtpersonalrat (GPR) nimmt Aufgaben die das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal der HS Lausitz(FH) an den Standorten Senftenberg und Cottbus betreffen.
Grundlage der Personalratsarbeit ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit (§§ 57 - 61 des Personalvertretungsgesetz Brandenburg) zwischen Dienststelle und Personalvertretung und soll zum einen dem Wohl der Beschäftigten und zum anderen der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben dienen. Der Umfang der Mitbestimmung ist in den §§ 62 - 68 des Personalvertretungsgesetz Brandenburg nach zulesen.

Je nach Zuständigkeit der Personalräte haben sie folgende allgemeine Aufgaben:

  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und, wenn diese berechtigt sind, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten der Beschäftigten.
  • Unterstützung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftigter.
  • Förderung der Belange jugendlicher Beschäftigten in enger Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Der Personralrat für nichtwissenschaftliche Beschäftigte und Beamte bestimmt mit bei personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Angestellten, Arbeiter und Beamten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen.

weitere Aufgaben dazu sind:

  • Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
  • Einstellungen
  • Befristung und Entfristung von Arbeitsverhältnissen
  • Eingruppierungen, Höher- und Rückgruppierungen
  • Versetzungen/Abordnungen und nicht nur vorübergehende Übertragung anderer Tätigkeiten
  • Ordentliche Kündigungen einschließlich Änderungskündigungen
  • Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeit
  • Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung
  • Ersatzansprüche gegen einen Beschäftigten (Mitbestimmung nur auf Wunsch des Beschäftigten)
  • Mitbestimmung bei organisatorischen Angelegenheiten
  • Grundsätze der Personalplanung
  • Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung der Beschäftigten
  • neue Arbeitsmethoden, insbes. Maßnahmen der technischen Rationalisierung
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung sowie Änderung der Arbeitsorganisation
  • Mitbestimmung bei sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten
  • Arbeitszeitregelungen (auch gleitende Arbeitszeit)
  • Anordnung von Überstunden, soweit sie voraussehbar oder nicht durch Erfordernisse des Betriebsablaufs oder der Sicherheit bedingt sind
  • Regelungen über die Ausschreibung von Stellen, die Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Ordnung in der Dienststelle
  • Beurteilungsrichtlinien, Inhalt von Personalfragebögen
  • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen

Fälle der Mitwirkung bei personellen Angelegenheiten:

  • Abmahnungen
  • Außerordentliche Kündigungen, Entlassungen,
  • Kündigungen während der Probezeit
  • Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit
  • Umsetzung innerhalb der Dienststelle (mehr als 6 Monate)
  • Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf ohne eigenen Antrag
  • Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand ohne eigenen Antrag
  • Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens

organisatorischen Angelegenheiten:

  • Auflösung, Verlegung oder Zusammenlegung von Arbeitsbereichen
  • Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag
  • Übertragung von Arbeiten der Dienststelle auf Dauer an private Personen oder wirtschaftliche Unternehmen (Privatisierung)
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Diensträumen

sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten:

  • Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung
  • Vorschriften und Verwaltungsanordnungen, die den innerdienstlichen Betrieb regeln, soweit sie persönliche oder soziale Belange der Beschäftigten berühren

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