Alle Hochschulmitglieder können über den Etat mit den finanziellen Mitteln für Maßnahmen im Bereich Gleichstellung und Familienfreundlichkeit verfügen, indem sie für Vorhaben Mittel beantragen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine repräsentativ besetzte Kommission.
Zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Familienfreundlichkeit der Hochschule stehen gesonderte Zielvereinbarungsmittel des Landes Brandenburg sowie Mittel aus dem sog. Professorinnen-Programm des Bundes und der Länder zur Verfügung.
Angesprochen sind vor allem die Hochschulmitglieder aus dem wissenschaftlichen Bereich (Professorinnen und Professoren sowie alle anderen akademischen Beschäftigten inklusive Studierende).
Die Förderung kann in einem direkten befristet gewährten finanziellen Zuschuss bestehen oder in der Vermittlung einer Verdienstmöglichkeit an der Hochschule (z.B. als Hilfskraft).
Anträge können fortlaufend bei der Gleichstellungsbeauftragten eingereicht werden.
Termine:
Über eingegangene Anträge wird grundsätzlich zwei Mal im Jahr entschieden: 30.1. und 15.6.
Besteht eine besondere Dringlichkeit, kann im Einzelfall eine Entscheidung über einen Antrag abweichend von diesen Terminen getroffen werden.
Hier finden Sie die Richtlinie für die Vergabe der Fördermittel und die Formulare "Antrag auf Förderung eines Vorhabens im Rahmen des Professorinnen-Programms oder der Zielvereinbarung im Bereich Gleichstellung/Familienfreundlichkeit" bzw. den "Erhebungsbogen für ein Stipendium der Hochschule Lausitz Bereich Gleichstellung/Familie" und eine Checklinie für Bezuschussung von Betreuungskosten:
Standort Senftenberg
Großenhainer Str. 57
01968 Senftenberg
Tel.: +49 (0) 35 73 / 85 - 0
Standort Cottbus
Lipezker Straße 47
03048 Cottbus
Tel.:+ 49 (0) 355 / 58 18 - 0