Über uns

Wieso Gleichstellung?

Deutschland im Jahr 2010
Annähernd gleich viele junge Frauen und Männer absolvieren ein Studium. Doch nur 19,2% der Frauen haben hauptberuflich eine Professur inne und nur 10,6% der C4-Professuren sind mit Frauen besetzt (aktuelle Zahlen finden Sie hier). 

Strukturelle Diskriminierung von Frauen
Im Hintergrund dieser Benachteiligung von Frauen, besonders in Bezug auf Spitzenpositionen, stehen strukturelle Diskriminierungen. Das bedeutet zum Beispiel: Es gilt in Gesellschaft und Wissenschaft immer noch nicht als normal, dass Wissenschaftlerinnen Spitzenpositionen innehaben, und entsprechend werden an Frauen Erwartungen herangetragen, die sie daran hindern, eine Spitzenposition zu erlangen (z.B. bei Familiengründung beruflich zurückzustecken; sich neben der Karriere ebenso fürsorglich um Eltern und soziale Kontakte zu kümmern).

Gleichstellung als Auftrag der Gesellschaft an die Hochschulen
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist grundgesetzlich verankert und muss und soll und kann an unserer Hochschule umgesetzt werden.

Erreicht werden sollen auf der individuellen Ebene:

  • Erhöhung des Anteils an Frauen insbesondere in technisch-ingenieurswissenschaftlichen Studienrichtungen und Erhöhung des Anteils an Männern in erzieherisch-sozialwissenschaftlichen Studienrichtungen.
  • Eine gerechtere Verteilung der Familienarbeit zwischen Frauen und Männern.

Gleichstellung an den brandenburgischen Hochschulen
durch Qualitätsstandards
Die Landesregierung hat in 2010 mit allen Hochschulen im Land Brandenburg Qualitätsstandards bestimmt, die der Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern an brandenburgischen Hochschulen dienen. So wird etwa jede Hochschule ein eigenes Gleichstellungskonzept für die gesamte Organisation erarbeiten und kontinuierlich entwickeln. In dem Dokument "Chancengleichheit von Frauen und Männer an den brandenburgischen Hochschulen"  finden Sie die weiteren festgelegten Standards.

Hochschule insgesamt und Gleichstellungsbeauftragte sind zuständig
Die Verbesserung der Gleichstellung ist nach dem Hochschulgesetz Aufgabe der gesamten Hochschule (gender mainstreaming). Angesichts der immer noch bestehenden Benachteiligung vorrangig von Frauen sind nur die weiblichen Mitglieder der Hochschule als Gleichstellungsbeauftragte bzw. Stellvertreterinnen wählbar. Sie sind Ansprechperson in allen Fragen der Gleichstellung. In ihren Aufgabenbereich fällt nach dem aktuellen Brandenburgischen Hochschulgesetz gleichzeitig der Bereich Hochschule und Familie.

Aktuelles

Dual-Career-Unterstützung

Sie sind im Begriff an unsere Hochschule neu berufen zu werden und Ihr Partner oder Ihre Partnerin sucht Unterstützung, um sich beruflich im Raum Berlin-Brandenburg zu verändern? Im Land Brandenburg gibt es zentral drei Ansprechpersonen aus dem Bereichen Unternehmen, Arbeitsvermittlung und Landesregierung; hier finden Sie die Kontaktdaten.

An unserer Hochschule steht Ihnen im Zusammenhang eines Berufungsverfahrens die Hochschulleitung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Universitätserrichtung in der Lausitz

Das MWFK beantwortet Ihre Fragen

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