ist zu bilden bei mehr als 20 Beschäftigten (GUV-V A6 Anlage Erster Abschnitt §11)
hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. (GUV-V A6 Anlage Erster Abschnitt §12)
Vertreten sind: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter; zwei vom Personalrat bestimmte Personalratsmitglieder; Betriebsärzte; Sicherheitsfachkräfte; Sicherheitsbeauftragte