Hochschule Lausitz

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)

  • ist zu bilden bei mehr als 20 Beschäftigten (GUV-V A6 Anlage Erster Abschnitt §11)
  • hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. (GUV-V A6 Anlage Erster Abschnitt §12)
  • Vertreten sind: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter; zwei vom Personalrat bestimmte Personalratsmitglieder; Betriebsärzte; Sicherheitsfachkräfte; Sicherheitsbeauftragte
Informationen über den Studienalltag, besuchen Sie unsere Hochschule am 5. Mai 2012
Tag der offenen Hochschultüren

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