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Hinweise zur Rückmeldung zum Sommersemester 2010

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von insgesamt 117,00 EUR. Diese Summe ergibt sich aus folgenden Teilbeträgen:

  • 51,00 EUR Immatrikulations- / Rückmeldegebühr gem. § 13 Abs. 2  Brandenburgisches Hochschulgesetz vom 18.12.2008
  • 50,00 EUR Sozialbeitrag für das Studentenwerk Frankfurt/Oder gem. Beschluss des Verwaltungsrates vom 25.04.2003
  • 16,00 EUR Studentenschaftsbeitrag lt. Beschluss vom 09.01.2001

Eine persönliche Rückmeldung ist nicht mehr erforderlich, die Überweisung des Semesterbeitrages gilt als Rückmeldeerklärung!

  • Frist für die Überweisung: 01.01. bis 31.01.2010
  • ACHTUNG! Gebührenpflichtige Nachfrist  bis 13.03.2010

Achtung! NEUE Bankverbindung ab 1. Januar 2010

Empfänger:     Landeshauptkasse / HS Lausitz
Kreditinstitut: WestLB 
Düsseldorf                                                                                                 Kto.-Nr.:           7110 402 901
BLZ:                  300  500  00                                                              

Verwendungszweck bitte folgendes Kassenzeichen eintragen!

1006600001779/101/Matrikelnummer

117,00 Euro Studierende im Erststudium
168,13 Euro Studierende im Zweitstudium
  66,00 Euro Studierende im Studiengang Systems Eng.

Denken Sie bei der Überweisung an die Angabe des erforderlichen Kassenzeichens. Ohne dieses ist eine Zuordnung Ihres Semesterbeitrages nicht möglich.

Sie können ab 25.01.2010 Ihre Immatrikulationsbescheinigungen im Bereich Studierenden-Service abholen bzw. bei Vorlage eines frankierten und adressierten Briefumschlages erfolgt die Zusendung per Post. Achtung! Zwischen der Überweisung des Semesterbeitrages und der automatischen Verarbeitung liegt eine Zeitspanne von ca. 2 Wochen!

Was passiert, wenn man die Rückmeldung versäumt?

Für eine verspätete Rückmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 10,23 EUR erhoben. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung erfolgt gemäß § 13 Abs. 5 Nr. 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz die Exmatrikulation.

Beurlaubung

Im Rückmeldezeitraum können Studierende einen Antrag auf Beurlaubung stellen, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • eine Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
  • ein studienbedingter Auslandsaufenthalt
  • die Ableistung des Grundwehrdienstes, Zivildienstes o.ä.
  • die Wahrnehmung der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz oder der Elternzeit

Die Beurlaubung kann in der Regel bis zu zwei Semestern gewährt werden.

Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Leistungsnachweisen aus.

Das Antragsformular ist im Bereich Studierenden-Service erhältlich oder per online abrufbar.

Exmatrikulation

Ein Studierender kann während der Rückmeldefrist einen Antrag auf vorzeitige Exmatrikulation stellen. Für eine beantragte Exmatrikulation außerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist wird eine Gebühr in Höhe von 10,23 EUR erhoben.

Ansprechpartnerinnen

Bereich Studierenden-Service

Senftenberg - Raum: 2.212 / 2.213
Fon: +49 (0) 35 73 / 85 - 275, -276, -602, -712
Fax: +49 (0) 35 73 / 85 - 258

Cottbus - Raum: 7.235, 7.236, 7.249
Fon: +49 (0) 355 / 5818 - 271, - 273, -275
Fax: +49 (0) 355 / 5818 - 279

 

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