Internationales

TO DO! - vor dem Studium - mit Studienbeginn -

Finanzierung / Stipendien

Lebensunterhalt

Für den Lebensunterhaltes müssen Sie monatlich etwa 700 € einplanen. Diese müssen zunächst aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Den Nachweis über diese eigenen finanziellen Mittel müssen Sie bereits in Ihrem Heimatland bei der Beantragung  des Visums erbringen (für 12 Monate - 600 € pro Monat - insg. 7200 €).

Möglichkeiten des Nachweises:

  • Selbstzahler: Nachweis von mindestens 7.020 € für ein Studienjahr (2 Semester) auf einem Konto in Deutschland, von dem monatlich nicht mehr als 585€ abgehoben werden können. Ein solches Bankkonto kann auch im Heimatland bei einer deutschen Bank eingerichtet werden. Die weitere Finanzierung muss durch Vorlage geeigneter Unterlagen plausibel dargelegt werden.
  • Bürgschaft: Bürgschaft durch eine in Deutschland lebende Person in Form einer unbeschränkten Verpflichtungserklärung und unwiderruflichen Bankbürgschaft.
    Die Bürgschaft betrifft: Reisekosten, Wohnraumkosten, Behandlungskosten im Krankheitsfall, Verwaltungskosten etc.

  • Nachweis eines Stipendiums

Stipendien

http://www.daad.de/deutschland/foerderung/02055.de.html

Wohnen

Die Hochschule Lausitz bietet Ihren Studierenden über das Studentenwerk Frankfurt Oder Wohnheimplätze direkt am Campus in Senftenberg und Cottbus an:

  • Ein-Raum-Appartements und
  • Ein-Bett-Zimmer in Zwei- bis Fünf-Raum-Appartements

Die Zimmer sind vollständig möbliert (Schreibtisch, Stuhl, Liege, Regal, Schrank, Lampen):
- Bettzeug und Bettwäsche sind selbst mitzubringen oder können gekauft werden
- Küche bzw. Kochnische mit Kochstelle, Kühlschrank, Spüle und Geschirrschränken
- Küchenutensilien werden nicht gestellt. Bad mit Dusche und WC
- Anschlüsse für Rundfunk, TV, Telefon und Internet
- Waschmaschinen, Trockner sowie Fahrradräume im Haus

Die Miete beläuft sich ca. zwischen 150-200 € und enthält sämtliche Nebenkosten (inklusive Strom).

Wer ein Zimmer in einer Studentenwohnanlage beziehen möchte, muss online einen Antrag unter folgendem Link stellen:

http://www.studentenwerk-frankfurt.de/stuweantraege/ffo_bewerbung/

Wir raten ein Zimmer zu beantragen, sobald Sie sich für ein Studium an der Hochschule Lausitz entschieden haben und die Zulassung erhalten haben, da die Wohnräume begrenzt sind.

Kontakt des Studentenwerks für den Standort Senftenberg:

Sachbearbeiterin: Frau Tischer, Telefon: (03 35) 5 65 09 57
E-mail: wohnen=at=studentenwerk-frankfurt.de

Kontakt des Studentenwerks für den Standort Cottbus:
Frau Rigo, (03 55) 7 82 14 54
Frau Dahlick, (03 55) 7 82 14 56

Visum und Einreisemodalitäten

Studienbewerber aus EU-, EWR- sowie weiteren Staaten, mit denen ein Abkommen über Visafreiheit besteht

Sie benötigen für Ihre Einreise und das Studium in Deutschland kein Visum.

Wenn Ihr Aufenthalt länger als 3 Monate dauert, ist jedoch eine Aufenthaltsbewilligung bei der Ausländerbehörde in Senftenberg bzw. an Ihrem Wohnort in Deutschland zu beantragen. 

Bewerber aus anderen Ländern

Sie müssen bei dem deutschen Konsulat  im Heimatland ein Visum zu Studienzwecken beantragen.

Eine Beantragung des Studienvisums ist nach der Einreise nach Deutschland nicht mehr möglich.

Liste Länder Visapflicht JA / NEIN:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html

Achtung: Bitte reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein. Die Umwandlung in ein Studienvisum nach der Einreise ist nicht möglich!

Studiengebühren / Semesterbeitrag

Die Hochschule Lausitz erhebt für ein Studium keine Studiengebühren!!!

Es ist lediglich ein Semesterbeitrag von 117 Euro zu zahlen.

Krankenversicherung

Versicherungspflicht

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmen wie familiäre Gründe, persönliche Gründe oder die Art der eventuell vorangegangenen Ausbildung können dazu führen, dass Ihre Versicherungspflicht verlängert wird.

Natürlich können Sie neben dem Studium Geld verdienen. Sie dürfen dann aber nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, um weiterhin als Student versicherungspflichtig zu bleiben. Während der Semesterferien gelten diese Regelungen nicht.

Leistungen

Sie und gegebenenfalls Ihre mitversicherten Angehörigen haben grundsätzlich Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherungen. Ausgenommen für Studenten und ihre famillienversicherten Angehörigen ist allerdings der Anspruch auf Krankengeld.

Beiträge

Für alle Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er beträgt bundeseinheitlich bei allen Krankenkassen 64,77 € monatlich (ohne Zusatzbeitrag).

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt monatlich 11,64 €.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für ein Semester im Voraus zu zahlen sind.
ABER: Die meisten Studierenden nutzen die Möglichkeit der Einzugsermächtigung. Die Beiträge fallen dann monatlich an und werden am letzten Arbeitstag im Monat von Ihrem Konto abgebucht.

Versicherungsbescheinigung

Zur Einschreibung benötigt die Hochschule eine Versicherungsbescheinigung, die Sie vorher von der Krankenkasse anfordern können. Sollten Sie die Hochschule wechseln, brauchen Sie eine neue Versicherungsbescheinigung.

Ausländische Studierende

Kommen Sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, sollten Sie sich bei Ihrem ausländischen Versicherungsunternehmen erkundigen, ob auch die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen anerkannt und erstattet werden. Dann erhalten Sie dort eine europäische Versicherungskarte bzw. das Formular E 111. Mit dieser Karte bzw. diesem Formular können Sie in Deutschland direkt zum Arzt gehen.

Kommen Sie aus einem Staat ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, um in Deutschland zu studieren, müssen Sie sich grundsätzlich bei einer Krankenkasse gesetzlich versichern.

Sprachschüler

Teilnehmerinnen / Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen oder Studienkollegs sind nicht krankenversicherungspflichtig. Auch dann nicht, wenn für die Teilnahme an diesen Kursen eine Einschreibung an einer staatlich anerkannten Hochschule erforderlich ist. Eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist daher nicht möglich.

Sie haben allerdings die Möglicheit, sich für die Zeit des Sprachkurses bei Kooperationspartnern der gesetzlichen Krankenkassen oder direkt bei einer privaten Krankenkasse privat zu versichern.

Ansprechpartner

Die Fachhochschule Lausitz empfielt ihren Studierenden aufgrund guter Erfahrungen bei Service und Leistungen die Techniker-Krankenkasse.

Ansprechpartnerin für die Studierenden bei Vertragsabschluß und sonstigen Fragen ist

Bernd Hofer
e-mail: bernd.hofer=at=tk-online.de 
Tel.: 0151/57117914

Aktuelles

Kontakt

Hochschule Lausitz (FH)
Akademisches Auslandsamt

Standort Senftenberg:

Großenhainer Str. 57
01968 Senftenberg
Deutschland

Standort Cottbus:
Lipezker Str. 47
03048 Cottbus
Deutschland

Kontaktmöglichkeit:

Thomas Reif
Leiter
deutsche Studierende (Outgoing)
Email: treif=at=hs-lausitz.de
Tel.: +49/(0)3573/85-287

Katja Brinschwitz
Betreuung
ausländische Studierende (Incoming)
Email: kbrinsch=at=hs-lausitz.de
Tel.: +49/(0)3573/85-286

Michael Männel
Projektkoordinator „Brücke zum Studium“ (Cluster Süd)
E-Mail: 
Michael.Maennel=at=hs-lausitz.de
Tel.: +49/(0)3573/85-728

Marina Lewandrowski
Betreuung der ERASMUS-Studenten
Email: mlewandr=at=hs-lausitz.de
Tel.: +49/(0)355/5818-287

gesamtes AAA-Team

Thomas Reif