Hochschule Lausitz (FH)
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Zum 1.7.2013 fusionieren die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz (FH) zur Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Die Master-Studiengänge der Hochschule Lausitz (FH) in Senftenberg und Cottbus/Sachsendorf werden zum Wintersemester 2013/14 unverändert angeboten.
Die bereits immatrikulierten Studierenden können ihr Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung ihres Studienganges, in den sie eingeschrieben sind, ohne Einschränkungen zu Ende führen.
Innerhalb der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg eröffnen die anwendungsbezogenen Masterstudiengänge bei Interesse und Leistungsfähigkeit auch den direkten Zugang zur Promotion.
zum Wintersemester 2013/14
Master - zulassungsfreie Studiengänge
Master - (voraussichtlich) zulassungsbeschränkte Studiengänge
Abkürzungen:
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss = ebHA (= Hochschulzugangsberechtigung = HZB)
Credit Points = ECTS-Leistungspunkte = CP
Semesterwochenstunden = SWS
| Studiengang | Zugangsvoraussetzung | Abschluss | Ende der Bewerbungsfrist |
|---|---|---|---|
| Informatik (konsekutiv) 4 Semester (120 CP) zulassungsfrei |
ebHA in Informatik oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP | Master of Science (M.Sc.) | 04.10. d. J. |
| Elektrotechnik (konsekutiv) 3 Semester (90 CP) zulassungsfrei |
ebHA in Elektrotechnik, Kommunikations- und Elektrotechnik oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP | Master of Engineering (M.Eng.) | 04.10. d. J. und 28.02. d. J. |
| Elektrotechnik | ebHA in Elektrotechnik, Kommunikations- und Elektrotechnik oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 1) | 04.10. d. J. und 28.02. d. J. |
|
| Wirtschaftsingenieurwesen (konsekutiv) 3 Semester (90 CP) zulassungsfrei |
ebHA in Wirtschaftsingenieurwesen oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP |
Master of Engineering (M.Eng.) | 04.10. d. J. und 28.02. d. J. |
| Wirtschaftsingenieurwesen | ebHA in Wirtschaftsingenieurwesen oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 1) |
04.10. d. J. und 28.02. d. J. |
|
| Maschinenbau (konsekutiv) 3 Semester (90 CP) zulassungsfrei |
ebHA in Maschinenbau oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP |
Master of Engineering (M.Eng.) | 28.02. d. J. |
| Maschinenbau | ebHA in Maschinenbau oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 1) |
04.10. d. J. |
1) Bewerber, die weniger als 210, aber mindestens 180 CP aus ihrem ebHA erlangt oder ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7, aber mindestens 6 Semestern absolviert haben, werden in den Masterstudiengang immatrikuliert. Für die Erreichung der erforderlichen 300 CP des Masterabschlusses wird individuell ein Studienplan mit den zu erbringenden Modulen und ggf. des zu absolvierenden praktischen Studienabschnitts verbindlich festgelegt und im Immatrikulationsbescheid mitgeteilt.
Zum praktischen Studienabschnitt: Bewerber, die während ihres Bachelorstudiums keinen mindestens 12wöchigen praktischen Studienabschnitt als Bestandteil des Studiums absolviert haben, müssen diesen nachholen und erhalten dafür die im Curriculum des entsprechenden Bachelor-Studienganges an der Hochschule Lausitz vorgesehenen 14 bzw. 15 CP. Eine einschlägige Berufspraxis kann auf schriftlichen Antrag bei entsprechender Nachweisführung ggf. angerechnet werden.
| Studiengang | Zugangsvoraussetzung | Abschluss | Ende der Bewerbungsfrist |
|---|---|---|---|
| Biotechnologie (konsekutiv) 3 Semester (90 CP) zulassungsbeschränkt voraussichtlich |
ebHA in Biotechnologie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP | Master of Science (M.Sc.) |
Bewerbung zum Sommersemester/ 15.01. d. J. |
| besondere Zugangsvoraussetzungen: - Der ebHA beinhaltete eine laborpraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt mindestens 6 Monaten Dauer mit einer bewerteten Abschlussarbeit. - Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 SWS aus biologischen, biomedizinischen, biochemischen oder biophysikalischen Fächern erworben oder absolviert. - Es muss eine hinreichende Beherrschung der Lehrsprache Englisch nachgewiesen werden. |
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| Biotechnologie | ebHA in Biotechnologie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 2) | 04.10. d. J. | |
| besondere Zugangsvoraussetzungen: - Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 Semesterwochenstunden (SWS) aus biologischen, biomedizinischen, biochemischen oder biophysikalischen Fächern erworben oder absolviert. - Es muss eine hinreichende Beherrschung der Lehrsprache Englisch nachgewiesen werden. |
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| Angewandte Chemie (konsekutiv) 3 Semester (90 CP) zulassungsfrei |
ebHA in Chemie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP | Master of Science (M.Sc.) |
Bewerbung zum Sommersemester/ 15.02. d. J. |
| besondere Zugangsvoraussetzungen: - Der ebHA beinhaltete eine laborpraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt mindestens 6 Monaten Dauer mit einer bewerteten Abschlussarbeit. - Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 SWS aus chemischen, chemisch-technologischen bzw. chemisch-biologischen Fächern erworben oder absolviert. - Es muss eine hinreichende Beherrschung der englischen Fachsprache nachgewiesen werden. |
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| Angewandte Chemie | ebHA in Chemie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 2) | 04.10. d. J. | |
| besondere Zugangsvoraussetzungen: - Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 SWS aus chemischen, chemisch-technologischen bzw. chemisch-biologischen Fächern erworben oder absolviert. - Es muss eine hinreichende Beherrschung der englischen Fachsprache nachgewiesen werden. |
2) Bewerber müssen für das Erreichen der erforderlichen 300 CP des Masterabschlusses eine mindestens 18wöchige berufspraktische Tätigkeit mit fachlichem Bezug zur Biotechnologie bzw. Chemie mindestens auf dem Niveau eines Bachelorstudiums und eine darauf beruhende Praxisarbeit nachweisen. Die Tätigkeit hat mit der Arbeit einen Bearbeitungsumfang von insgesamt 30 CP. Der Studiendekan entscheidet auf schriftlichen Antrag des Studienbewerbers, dem die entsprechenden Nachweise beizufügen sind, ob die Tätigkeit den Anforderungen genügt. Die positive Entscheidung ergeht als Bedingung für die Immatrikulation. Sie wird in den Immatrikulationsbescheid aufgenommen.
Das Thema für die schriftliche Praxisarbeit ist durch den Studienbewerber vorzuschlagen und durch den Studiendekan zu bestätigen. Im Übrigen werden die berufspraktische Tätigkeit und die Praxisarbeit nach den Regelungen für das praktische Studiensemester für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie bzw. Chemie der Hochschule Lausitz (FH) durchgeführt und bewertet.
| Studiengang | Zugangsvoraussetzung | Abschluss | Ende der Bewerbungsfrist |
|---|---|---|---|
| Soziale Arbeit (konsekutiv) 4 Semester (120 CP) zulassungsbeschränkt voraussichtlich |
ebHA im Studiengang Soziale Arbeit oder in einer anderen fachlich einschlägigen Richtung, die sich in Übereinstimmung mit den Zielen des Studiums befindet, mit mindestens 180 CP | Master of Arts (M.A.) | 15.07. d. J. |
| Studiengang | Zugangsvoraussetzung | Abschluss | Ende der Bewerbungsfrist |
|---|---|---|---|
| Architektur (konsekutiv) 4 Semester (120 CP) in Teilzeit: 6 Semester zulassungsbeschränkt voraussichtlich |
ebHA im Studiengang Architektur mit mindestens 180 CP Sofern eine Zulassungszahl festgesetzt wurde, findet vor dem Zulassungsverfahren ein zweistufiges Auswahlverfahren statt. |
Master of Arts (M.A.) | 15.07. d. J. und 15.01. d. J. |
| Klimagerechtes Bauen und Betreiben (konsekutiv) 3 Semester (90 CP) zulassungsfrei |
ebHA in Architektur, Bauingenieurwesen, Civil and Facility Engine-ering, Gebäudetechnik, Versorgungstechnik oder einem anderen einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP | Master of Engineering (M.Eng.) |
04.10. d. J. und 28.02. d. J. |
| Klimagerechtes Bauen und Betreiben | … mit mindestens 180 CP 3) | 04.10. d. J. und 28.02. d. J. |
|
3) Bewerber, die weniger als 210, aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte (CP) aus ihrem ebHA oder ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7, aber mindestens 6 Semestern absolviert haben, werden in den Masterstudiengang immatrikuliert. Die für die Erreichung der erforderlichen 300 ECTS-Leistungspunkte des Masterabschlusses zusätzlich zu belegenden Module werden i. d. R. aus dem Katalog der Ausgleichsmodule ausgewählt.
Hierzu wird unter Berücksichtigung des jeweiligen vorangegangenen Studiums ein individueller Studienplan mit den zu erbringenden zusätzlichen Modulen und ggf. mit dem zu absolvierenden praktischen Studienabschnitt durch den Prüfungsausschuss nach Anhörung des zuständigen Studiendekans verbindlich festgelegt und dem Studienbewerber im Immatrikulationsbescheid mitgeteilt.
Zum praktischen Studienabschnitt: Bewerber, die während ihres Hochschulstudiums keinen mindestens 10wöchigen praktischen Studienabschnitt als Bestandteil des Studiums absolviert haben, müssen diesen nachholen und erhalten dafür die im Curriculum des Bachelor-Studienganges Civil and Facility Engineering vorgesehenen 18 ECTS-Leistungspunkte. Eine einschlägige Berufspraxis kann auf Antrag des Studienbewerbers bei entsprechender Nachweisführung ggf. angerechnet werden.
Formelles Antragsverfahren – unter Beachtung der einzuhaltenden Fristen und Termine
Bitte Formularanträge bevorzugt ONLINE übersenden (zulassungfreie Studiengänge bzw. zulassungsbeschränkte Studiengänge) und den Ausdruck unterzeichnet mit den für den gewählten Studiengang notwendigen Unterlagen nachreichen.
Dem Formularantrag sind beizufügen (gilt nur für Bewerber, die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss -ebHA- nicht an der Hochschule Lausitz erworben haben):
Sofern der Bachelorabschluss wegen des Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und aufgrund des bisherigen Studienverlaufes zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums erlangt wird:
Nachweis der Hochschule, dass der Bachelorabschluss bis zum Beginn des gewählten Masterstudiums an der Hochschule Lausitz (FH) vorliegen wird und zusätzlich
- gilt nur Bewerber für ein Masterstudium, für das eine Zulassungsbeschränkung (Nc) besteht –
ein Nachweis über die Durchschnittsnote (Gesamtnote), ermittelt aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen im Bachelor-Studium
| Master-Studiengang | Formular bzw. Unterlagen | Termin |
|---|---|---|
| Architektur | Anmeldung zum Auswahlverfahren -obligatorisch für alle Bewerber nur wenn zulassungsbeschränkt- |
15.07. d. J. -nur sofern zulassungsbeschränkt- |
| Biotechnologie und Chemie | Curriculum des Bachelor-Abschlusses -obligatorisch für die Bewerber, die den ebHA nicht an der Hochschule Lausitz absolvierten- |
fristgerecht mit dem Antrag auf Teilnahme am Zulassungsverfah-ren/Antrag auf Immatrikulation |
| Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Klimagerechtes Bauen und Betreiben |
Curriculum des Bachelor-Abschlusses -nur obligatorisch für Bewerber, die den ebHA nicht an der Hochschule Lausitz absolvierten und einen ebHA mit weniger als 210 CP nachweisen- |
fristgerecht mit dem Antrag auf Teilnahme am Zulassungsverfah-ren/Antrag auf Immatrikulation |
mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) reichen zusätzlich zu den sonstigen Unterlagen weiterhin ein:
ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) reichen ihre Bewerbungsunterlagen n i c h t direkt an der Hochschule Lausitz (FH) ein, sondern an folgende Adresse:
Hochschule Lausitz (FH), c/o uni-assist e. V., Helmholtzstr. 2-9, D-10587 Berlin
Weiterführende Informationen zur Bewerbung an deutschen Hochschulen sowie Bewerbungsformulare: unter www.uni-assist.de, Tel. 030/666 44 345.
Ausgenommen hiervon sind Studienbewerber aus dem EU-Ausland, von ERASMUS-Partnerhochschulen sowie von Partnerhochschulen aus dem nichteuropäischen Ausland. Diese Studienbewerber reichen ihre Bewerbungsunterlagen bitte direkt bei der Hochschule Lausitz an folgende Adresse ein:
Hochschule Lausitz (FH), Akademisches Auslandsamt, Großenhainer Straße 57, 01968 Senftenberg, Deutschland
Bewerbungen sind vom Beginn der Bewerbungsfrist bis zum Beginn des Immatrikulationssemesters möglich. Die Immatrikulation des Bewerbers erfolgt, wenn die Zugangsvoraussetzung/en vorliegt/vorliegen (siehe auch unter „Zulassung“) und keine Versagungsgründe für die Immatrikulation bestehen.
Es liegen in der Person des Bewerbers/der Bewerberin besondere Hindernisse für die Zulassung vor:
| 51,00 Euro | Immatrikulations-/Rückmeldegebühr | |
| + | 50,00 Euro | Beitrag für das Studentenwerk Frankfurt/Oder |
| + | 15,00 Euro | Beitrag für die Studierendenschaft (davon 1,00 Euro für den Sozialfonds) |
| + | 109,70 Euro | Semesterticket |
| Summe | 225,70 Euro | Überweisungsbetrag |
| + | 51,13 Euro | Gebühr für ein Zweitstudium Hinweis: Das Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang ist in diesem Sinn kein Zweistudium. |
| Summe | 276,83 Euro | Überweisungsbetrag für Studierende in einem Zweitstudium |