Studium

Bewerbung / Master-Studiengänge

Information

Zum 1.7.2013 fusionieren die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz (FH) zur Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Die Master-Studiengänge der Hochschule Lausitz (FH) in Senftenberg und Cottbus/Sachsendorf werden zum Wintersemester 2013/14 unverändert angeboten.  

Die bereits immatrikulierten Studierenden können ihr Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung ihres Studienganges, in den sie eingeschrieben sind, ohne Einschränkungen zu Ende führen.  

Innerhalb der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg eröffnen die anwendungsbezogenen Masterstudiengänge bei Interesse und Leistungsfähigkeit auch den direkten Zugang zur Promotion.

Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbeschränkungen und Bewerbungsfristen

Abkürzungen:
erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss = ebHA (= Hochschulzugangsberechtigung = HZB)
Credit Points = ECTS-Leistungspunkte = CP
Semesterwochenstunden = SWS

Fakultät für Ingenieurwissenschaften und Informatik (Fakultät 1) -Senftenberg-

Studiengang Zugangsvoraussetzung Abschluss Ende der Bewerbungsfrist
Informatik
(konsekutiv)
4 Semester (120 CP)
zulassungsfrei
ebHA in Informatik oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP Master of Science (M.Sc.) 04.10. d. J.
Elektrotechnik
(konsekutiv)
3 Semester (90 CP)
zulassungsfrei
ebHA in Elektrotechnik, Kommunikations- und Elektrotechnik oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP Master of Engineering (M.Eng.) 04.10. d. J.
und
28.02. d. J.
Elektrotechnik ebHA in Elektrotechnik, Kommunikations- und Elektrotechnik oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 1)   04.10. d. J.
und
28.02. d. J.
Wirtschaftsingenieurwesen
(konsekutiv)
3 Semester (90 CP)
zulassungsfrei
ebHA in Wirtschaftsingenieurwesen
oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP
Master of Engineering (M.Eng.) 04.10. d. J.
und
28.02. d. J.
Wirtschaftsingenieurwesen ebHA in Wirtschaftsingenieurwesen
oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 1)
  04.10. d. J.
und
28.02. d. J.
Maschinenbau
(konsekutiv)
3 Semester (90 CP)
zulassungsfrei
ebHA in Maschinenbau
oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP
Master of Engineering (M.Eng.) 28.02. d. J.
Maschinenbau ebHA in Maschinenbau
oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 1)
  04.10. d. J.

1) Bewerber, die weniger als 210, aber mindestens 180 CP aus ihrem ebHA erlangt oder ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7, aber mindestens 6 Semestern absolviert haben, werden in den Masterstudiengang immatrikuliert. Für die Erreichung der erforderlichen 300 CP des Masterabschlusses wird individuell ein Studienplan mit den zu erbringenden Modulen und ggf. des zu absolvierenden praktischen Studienabschnitts verbindlich festgelegt und im Immatrikulationsbescheid mitgeteilt.

Zum praktischen Studienabschnitt: Bewerber, die während ihres Bachelorstudiums keinen mindestens 12wöchigen praktischen Studienabschnitt als Bestandteil des Studiums absolviert haben, müssen diesen nachholen und erhalten dafür die im Curriculum des entsprechenden Bachelor-Studienganges an der Hochschule Lausitz vorgesehenen 14 bzw. 15 CP. Eine einschlägige Berufspraxis kann auf schriftlichen Antrag bei entsprechender Nachweisführung ggf. angerechnet werden.

Fakultät für Naturwissenschaften (Fakultät 2) -Senftenberg-

Studiengang Zugangsvoraussetzung Abschluss Ende der Bewerbungsfrist
Biotechnologie
(konsekutiv)
3 Semester (90 CP)
zulassungsbeschränkt voraussichtlich
ebHA in Biotechnologie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP Master of
Science (M.Sc.)
Bewerbung zum Sommersemester/ 15.01. d. J.
  besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Der ebHA beinhaltete eine laborpraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt mindestens 6 Monaten Dauer mit einer bewerteten Abschlussarbeit.
- Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 SWS aus biologischen, biomedizinischen, biochemischen oder biophysikalischen Fächern erworben oder absolviert.
- Es muss eine hinreichende Beherrschung der Lehrsprache Englisch nachgewiesen werden.
   
Biotechnologie ebHA in Biotechnologie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 2)   04.10. d. J.
  besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 Semesterwochenstunden (SWS) aus biologischen, biomedizinischen, biochemischen oder biophysikalischen Fächern erworben oder absolviert.
- Es muss eine hinreichende Beherrschung der Lehrsprache Englisch nachgewiesen werden.
   
Angewandte Chemie
(konsekutiv)
3 Semester (90 CP)
zulassungsfrei
ebHA in Chemie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP Master of
Science (M.Sc.)
Bewerbung zum Sommersemester/ 15.02. d. J.
  besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Der ebHA beinhaltete eine laborpraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt mindestens 6 Monaten Dauer mit einer bewerteten Abschlussarbeit.
- Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 SWS aus chemischen, chemisch-technologischen bzw. chemisch-biologischen Fächern erworben oder absolviert.
- Es muss eine hinreichende Beherrschung der englischen Fachsprache nachgewiesen werden.
   
Angewandte Chemie ebHA in Chemie oder einem einschlägigen Studiengang mit mindestens 180 CP 2)   04.10. d. J.
  besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Es wurden im ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium mindestens 70 CP oder 60 SWS aus chemischen, chemisch-technologischen bzw. chemisch-biologischen Fächern erworben oder absolviert.
- Es muss eine hinreichende Beherrschung der englischen Fachsprache nachgewiesen werden.
   

2) Bewerber müssen für das Erreichen der erforderlichen 300 CP des Masterabschlusses eine mindestens 18wöchige berufspraktische Tätigkeit mit fachlichem Bezug zur Biotechnologie bzw. Chemie mindestens auf dem Niveau eines Bachelorstudiums und eine darauf beruhende Praxisarbeit nachweisen. Die Tätigkeit hat mit der Arbeit einen Bearbeitungsumfang von insgesamt 30 CP. Der Studiendekan entscheidet auf schriftlichen Antrag des Studienbewerbers, dem die entsprechenden Nachweise beizufügen sind, ob die Tätigkeit den Anforderungen genügt. Die positive Entscheidung ergeht als Bedingung für die Immatrikulation. Sie wird in den Immatrikulationsbescheid aufgenommen.
Das Thema für die schriftliche Praxisarbeit ist durch den Studienbewerber vorzuschlagen und durch den Studiendekan zu bestätigen. Im Übrigen werden die berufspraktische Tätigkeit und die Praxisarbeit nach den Regelungen für das praktische Studiensemester für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie bzw. Chemie der Hochschule Lausitz (FH) durchgeführt und bewertet.

Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Musikpädagogik (Fakultät 3) - Cottbus/Sachsendorf

Studiengang Zugangsvoraussetzung Abschluss Ende der Bewerbungsfrist
Soziale Arbeit
(konsekutiv)
4 Semester (120 CP)
zulassungsbeschränkt
voraussichtlich
ebHA im Studiengang Soziale Arbeit oder in einer anderen fachlich einschlägigen Richtung, die sich in Übereinstimmung mit den Zielen des Studiums befindet, mit mindestens 180 CP Master of Arts (M.A.) 15.07. d. J.

Fakultät für Bauen (Fakultät 4) - Cottbus/Sachsendorf

Studiengang Zugangsvoraussetzung Abschluss Ende der Bewerbungsfrist
Architektur
(konsekutiv)
4 Semester (120 CP)
in Teilzeit: 6 Semester
zulassungsbeschränkt
voraussichtlich
ebHA im Studiengang Architektur mit mindestens 180 CP

Sofern eine Zulassungszahl festgesetzt wurde, findet vor dem Zulassungsverfahren ein zweistufiges Auswahlverfahren statt.
Master of Arts (M.A.) 15.07. d. J. und 15.01. d. J.
Klimagerechtes Bauen und Betreiben
(konsekutiv)
3 Semester (90 CP)
zulassungsfrei
ebHA in Architektur, Bauingenieurwesen, Civil and Facility Engine-ering, Gebäudetechnik, Versorgungstechnik oder einem anderen einschlägigen Studiengang mit mindestens 210 CP Master of Engineering
(M.Eng.)
04.10. d. J.
und 28.02. d. J.
Klimagerechtes Bauen und Betreiben … mit mindestens 180 CP 3)   04.10. d. J.
und 28.02. d. J.
       

3) Bewerber, die weniger als 210, aber mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte (CP) aus ihrem ebHA oder ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7, aber mindestens 6 Semestern absolviert haben, werden in den Masterstudiengang immatrikuliert. Die für die Erreichung der erforderlichen 300 ECTS-Leistungspunkte des Masterabschlusses zusätzlich zu belegenden Module werden i. d. R. aus dem Katalog der Ausgleichsmodule ausgewählt.

Hierzu wird unter Berücksichtigung des jeweiligen vorangegangenen Studiums ein individueller  Studienplan mit den zu erbringenden zusätz­lichen Modulen und ggf. mit dem zu absolvie­renden praktischen Studienabschnitt durch den Prüfungsausschuss nach An­hörung des zuständigen Studiendekans verbindlich festgelegt und dem Studienbewer­ber im Immatrikulationsbescheid mitgeteilt.

Zum praktischen Studienabschnitt:  Bewerber, die während ihres Hochschulstudiums keinen mindestens 10wöchigen praktischen Studienabschnitt als Bestandteil des Studiums absolviert haben, müssen diesen nachholen und erhalten dafür die im Curriculum des Bachelor-Studienganges Civil and Facility Engineering vorgesehenen 18 ECTS-Leistungspunkte. Eine einschlägige Berufspraxis kann auf Antrag des Studienbewerbers bei entsprechender Nachweisführung ggf. angerechnet werden.

Bewerbungsverfahren

Formelles Antragsverfahren – unter Beachtung der einzuhaltenden Fristen und Termine
Bitte Formularanträge bevorzugt ONLINE übersenden (zulassungfreie Studiengänge bzw. zulassungsbeschränkte Studiengänge) und den Ausdruck unterzeichnet mit den für den gewählten Studiengang notwendigen Unterlagen nachreichen.

Dem Formularantrag sind beizufügen (gilt nur für Bewerber, die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss -ebHA- nicht an der Hochschule Lausitz erworben haben):

  • amtlich beglaubigter Nachweis des ebHA (z. B. Zeugnis und Urkunde zum Bachelorabschluss) und
  • tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift und Datum).
  • Sofern aus dem Zeugnis des ebHA die Anzahl der erworbenen CP/ECTS-Leistungspunkte bzw. die Regelstudienzeit nicht hervorgehen, die Nachweise dafür (ausgestellt von der Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde).
  • Sofern der Bachelorabschluss wegen des Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und aufgrund des bisherigen Studienverlaufes zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums erlangt wird:
    Nachweis der Hochschule, dass der Bachelorabschluss bis zum Beginn des gewählten Masterstudiums an der Hochschule Lausitz (FH) vorliegen wird  und zusätzlich
    - gilt nur Bewerber für ein Masterstudium, für das eine Zulassungsbeschränkung (Nc) besteht –
    ein Nachweis über die Durchschnittsnote (Gesamtnote), ermittelt aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen im Bachelor-Studium

Zusätzlich sind folgende Formulare bzw. Unterlagen von allen Bewerbern einzureichen:

Master-Studiengang Formular bzw. Unterlagen Termin
Architektur Anmeldung zum Auswahlverfahren
-obligatorisch für alle Bewerber nur wenn zulassungsbeschränkt-
15.07. d. J.
-nur sofern zulassungsbeschränkt-
Biotechnologie und Chemie Curriculum des Bachelor-Abschlusses
-obligatorisch für die Bewerber, die den ebHA nicht an der Hochschule Lausitz absolvierten-
fristgerecht mit dem Antrag auf Teilnahme am Zulassungsverfah-ren/Antrag auf Immatrikulation
Elektrotechnik,
Maschinenbau,
Wirtschaftsingenieurwesen und
Klimagerechtes Bauen und Betreiben
Curriculum des Bachelor-Abschlusses
-nur obligatorisch für Bewerber, die den ebHA nicht an der Hochschule Lausitz absolvierten und einen ebHA mit weniger als 210 CP nachweisen-
fristgerecht mit dem Antrag auf Teilnahme am Zulassungsverfah-ren/Antrag auf Immatrikulation

Ausländische Studienbewerber

mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) reichen zusätzlich zu den sonstigen Unterlagen weiterhin ein:

  • tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift und Datum)
  • amtlich beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in der BRD
  • Nachweis der für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse
  • Bei fremdsprachigen Nachweisen und Zeugnissen sind immer amtliche deutsche Übersetzungen (amtlich beglaubigt) beizufügen.

ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) reichen ihre Bewerbungsunterlagen  n i c h t  direkt an der Hochschule Lausitz (FH) ein, sondern an folgende Adresse:
Hochschule Lausitz (FH), c/o uni-assist e. V., Helmholtzstr. 2-9, D-10587 Berlin
Weiterführende Informationen zur Bewerbung an deutschen Hochschulen sowie Bewerbungsformulare: unter www.uni-assist.de, Tel. 030/666 44 345.

Ausgenommen hiervon sind Studienbewerber aus dem EU-Ausland, von ERASMUS-Partnerhochschulen sowie von Partnerhochschulen aus dem nichteuropäischen Ausland. Diese Studienbewerber reichen ihre Bewerbungsunterlagen bitte direkt bei der Hochschule Lausitz an folgende Adresse ein:
Hochschule Lausitz (FH), Akademisches Auslandsamt, Großenhainer Straße 57, 01968 Senftenberg, Deutschland

Zulassungsfreie Studiengänge

Bewerbungen sind vom Beginn der Bewerbungsfrist bis zum Beginn des Immatrikulationssemesters möglich. Die Immatrikulation des Bewerbers erfolgt, wenn die Zugangsvoraussetzung/en vorliegt/vorliegen (siehe auch unter „Zulassung“) und keine Versagungsgründe für die Immatrikulation bestehen.

Zulassungszahl/Zulassungsbeschränkung – Numerus clausus (Nc)

  • Sofern wegen der Nachfrage der Studienplätze zu erwarten ist, dass nicht alle Bewerber eines Studienganges trotz Vorliegens der Zugangsvoraussetzung immatrikuliert werden können, wird eine Zulassungszahl für den Studiengang festgesetzt. Die Zulassungszahl ist die Zahl der von der Hochschule höchstens aufzunehmenden Bewerber in einem Studiengang.
  • Sofern eine Zulassungsbeschränkung festgesetzt wurde, ist der Antrag auf Immatrikulation/Antrag auf Teilnahme am Zulassungsverfahren fristgerecht (eingangsbefristet) bis zum 15.07. d. J. bzw. 15.01. d. J. mit den geforderten Unterlagen einzureichen. Wer die Bewerbungsfrist versäumt, ist vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn erforderliche Unterlagen fehlen.
  • Bei zulassungsfreien Studiengängen ist eine Bewerbung bis zum Beginn des Immatrikulationssemesters möglich (siehe auch unter „Zulassung“).

Zulassung

  • Vergabe der Studienplätze in allen Studiengängen
  • Die Zulassung zu einem Masterstudiengang kann auch beantragt werden, wenn der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und aufgrund des bisherigen Studienverlaufes, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird und die Maßgaben, die Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang sind (siehe auch unter „Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbeschränkungen und Bewerbungsfristen“), ebenso rechtzeitig erfüllt sind.
    Sofern ein Auswahlverfahren im gewählten Master-Studiengang stattfindet/eine Zulassungsbeschränkung festgesetzt wurde, in die das Ergebnis des Bachelorabschlusses einzubeziehen ist, nehmen die Bewerber am Verfahren mit einer Durchschnittsnote teil, die aufgrund der bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird.
    Die entsprechenden Nachweise sind durch die Bewerber zu erbringen.
    Die Zulassung erfolgt durch die Hochschule in diesem Fall unter Vorbehalt mit konkreter Fristsetzung.
  • Das Zulassungsverfahren für den jeweiligen Nc-Studiengang findet nach dem Ende der Bewerbungsfrist statt.
  • Das Hauptverfahren zu den Nc-Studiengängen findet i. d. R. Anfang August bzw. Ende Februar statt, so dass zugelassene Bewerber/innen bis Ende August bzw. Mitte März die Zulassungsbescheide erhalten.
  • Im Nachrückverfahren in den Nc-Studiengängen werden die Studienplätze vergeben, die von den zugelassenen Bewerber/innen zurückgegeben bzw. nicht beansprucht wurden. Die letzten Studierenden werden erfahrungsgemäß Ende September bzw. Ende März zugelassen.
  • Für den Master-Studiengang Architektur findet, sofern eine Zulassungszahl festgesetzt wurde, vor dem Zulassungsverfahren ein zweistufiges Auswahlverfahren statt. In das Ergebnis des Auswahlverfahrens fließen die Bewertung der einzureichenden Arbeitsproben, die nachzuweisende architekturrelevante berufspraktische Tätigkeit sowie ein Fachgespräch ein.
  • Wichtig: Im Zulassungsbescheid für einen Nc-Studiengang wird ein Termin bestimmt, bis zu dem gegenüber der Hochschule zu erklären ist, ob der Studienplatz angenommen wird. Liegt die Annahmeerklärung nicht fristgerecht vor, wird der Zulassungsbescheid unwirksam!

Zulassungshindernisse

Es liegen in der Person des Bewerbers/der Bewerberin besondere Hindernisse für die Zulassung vor:

  • Es liegt/liegen die Zugangsvoraussetzung/en nicht vor bzw. wurden nicht nachgewiesen (siehe auch unter „Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbeschränkungen und Bewerbungsfristen“ und „Zulassung“).
  • Eine frühere Zulassung des Bewerbers/der Bewerberin ist erloschen (eine Prüfung in dem gewählten Studiengang wurde endgültig nicht bestanden bzw. der Prüfungsanspruch besteht nicht mehr).
  • Der/Die Bewerber/in bekam im Nc-Studiengang keinen Studienplatz zugewiesen.
  • Der/Die Bewerber/in hat von der Zulassung in einem Nc-Studiengang nicht fristgerecht Gebrauch gemacht.

Immatrikulation/Einschreibung

  • Mit dem Zulassungsbescheid (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. der Mitteilung über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzung/en (zulassungsfreie Studiengänge) erhält der/die Studienbewerber/in das Formular „Meldebogen“.
  • Der Meldebogen ist auszufüllen und wird an den Bereich Studierenden-Service mit folgenden Unterlagen übersandt: Krankenversicherungsnachweis und ein Lichtbild.

Zusammensetzung des Semesterbeitrages

  51,00 Euro Immatrikulations-/Rückmeldegebühr
+ 50,00 Euro Beitrag für das Studentenwerk Frankfurt/Oder
+ 15,00 Euro Beitrag für die Studierendenschaft (davon 1,00 Euro für den Sozialfonds)
+ 109,70 Euro Semesterticket
Summe 225,70 Euro Überweisungsbetrag
+ 51,13 Euro Gebühr für ein Zweitstudium
Hinweis:
Das Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang ist in diesem Sinn kein Zweistudium.
Summe 276,83 Euro Überweisungsbetrag für Studierende in einem Zweitstudium
  • Sobald der Meldebogen, der Krankenversicherungsnachweis, ein Lichtbild vorliegen und der Semesterbeitrag auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, vollzieht der Studierenden-Service die Immatrikulation.
  • Der/Dem Studierenden gehen per Post die Immatrikulationsbescheinigungen, das Stammdatenblatt usw. sowie sonstige Informationen zum Studium zu.
  • Der/Die Studienbewerber/in wurde mit der Immatrikulation Mitglied der Hochschule und befindet sich jetzt in einem studentischen Rechtsverhältnis.