
In jedem Fall wird ein Vertrag zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen geschlossen, in dem die wechselseitigen Rechte und Pflichten während der Dauer des Betriebsstipendiums geregelt werden.
Möglich, aber nicht zwingend notwendig sind Verträge
Musterverträge, die nach freiem Ermessen ausgestaltet werden können, finden Sie hier:
Grundsätzlich kann das Betriebsstipendium in das Gewand von drei sehr unterschiedlichen Verträgen gekleidet werden. Dies sind im Wesentlichen:
Da es keine Vertragsform gibt, die alle Ansprüche in gleicher Weise erfüllt, sondern jeder Vertrag Vor- und Nachteile für die jeweiligen Vertragspartner hat, müssen die Partner wählen (siehe auch Steuern und Sozialabgaben, Versicherungsschutz, BAFÖG, Weisungsrecht)
Bei einem Stipendium hat das vergebende Unternehmen im Unterschied zu den anderen Vertragsformen kein direktes Weisungsrecht. Dessen ungeachtet, kann die Vergabe eines Stipendiums an Bedingungen geknüpft werden.
Es ist möglich, aber nicht zwingend, dass sich ein Studierender im Rahmen seines Stipendiumsvertrages verpflichtet, nach Ablauf seines Studiums für eine gewisse Zeit in dem unternehmen zu arbeiten, das ihn finanziell unterstützt hat.
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