Studium

Betriebsstipendium

Verträge

In jedem Fall wird ein Vertrag zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen geschlossen, in dem die wechselseitigen Rechte und Pflichten während der Dauer des Betriebsstipendiums geregelt werden.

Möglich, aber nicht zwingend notwendig sind Verträge

  • zwischen dem Unternehmen und der HS Lausitz, die die Rechte und Pflichten dieser beiden Vertragspartner regeln (hier geht es vor allem um die innerbetriebliche Qualität des Betriebsstipendiums und um die Betreuung durch die HS Lausitz)
  • zwischen dem Studierenden und der HS Lausitz

Musterverträge, die nach freiem Ermessen ausgestaltet werden können, finden Sie hier:

Vertragsformen zwischen Unternehmen und Studierenden

Grundsätzlich kann das Betriebsstipendium in das Gewand von drei sehr unterschiedlichen Verträgen gekleidet werden. Dies sind im Wesentlichen:

  • Der Praktikumsvertrag
  • Der Stipendiumsvertrag
  • Minijob

Da es keine Vertragsform gibt, die alle Ansprüche in gleicher Weise erfüllt, sondern jeder Vertrag Vor- und Nachteile für die jeweiligen Vertragspartner hat, müssen die Partner wählen (siehe auch Steuern und Sozialabgaben, Versicherungsschutz, BAFÖG, Weisungsrecht)

Weisungsrecht

Bei einem Stipendium hat das vergebende Unternehmen im Unterschied zu den anderen Vertragsformen kein direktes Weisungsrecht. Dessen ungeachtet, kann die Vergabe eines Stipendiums an Bedingungen geknüpft werden.

Verpflichtungen nach dem Stipendium

Es ist möglich, aber nicht zwingend, dass sich ein Studierender im Rahmen seines Stipendiumsvertrages verpflichtet, nach Ablauf seines Studiums für eine gewisse Zeit in dem unternehmen zu arbeiten, das ihn finanziell unterstützt hat.

Kontakt

Hochschule Lausitz
Lausitzer Technologietransferstelle
Großenhainer Str. 57
01968 Senftenberg

Beatrix Krautz

Tel.: 03573 85-220
Fax: 03573 85-229
betriebsstipendium=at=hs-lausitz.de
Büro: Senftenberg Zi. 2.213