
Stipendien sind nicht sozialabgabenpflichtig und können durch das stiftende Unternehmen von der Steuer abgesetzt werden.
"Bei 400-Euro-Jobs fallen für die Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an, sie erhalten brutto für netto.
Dies gilt nicht für Arbeitgeber. Sie müssen für die 400-Euro-Jobs seit Juli 2006 Sozialabgaben und Steuern in Höhe von rund 30 Prozent abführen (davor lagen die Abgaben bei 25 Prozent). Diese setzen sich folgendermaßen zusammen
Daraus ergeben sich insgesamt Abgaben in Höhe von 30,1 Prozent.
In der Pauschalsteuer von 2 Prozent sind Abgaben für die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer enthalten, auch dann, wenn der Beschäftigte gar keiner Religionsgemeinschaft angehört. Die Beiträge zur Krankenversicherung entfallen, wenn der Beschäftigte privat oder gar nicht krankenversichert ist.
Für die Abwicklung der Beitragszahlungen ist die Bundesknappschaft/ Minijob-Zentrale zuständig. Dort meldet der Arbeitgeber seine Minijobber an, dort entrichtet er auch seine Abgaben."

"Die Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis, z. B. Vergütungen aus Pflichtpraktika, werden ohne Abzug von Freibeträgen angerechnet; sie vermindern die Förderung also in voller Höhe.
Anders sieht es bei Arbeitseinkünften aus: Hier werden zunächst die pauschalierten Werbungskosten in Höhe von 920 Euro jährlich/77 Euro monatlich entsprechend dem Einkommensteuergesetz abgesetzt. Von diesem verminderten Betrag wird dann nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 BAföG zusätzlich eine Sozialpauschale in Höhe von 21,5 % (maximal 10.400 Euro jährlich) abgezogen.
Von dem so errechneten Betrag können dann noch die jeweils geltenden Freibeträge nach § 23 BAföG abgezogen werden. Im Einzelnen gelten folgende Freibeträge:
Auszubildende unabhängig von der besuchten Ausbildungsstätte stets einen Freibetrag von monatlich 255 Euro. Das bedeutet, dass Auszubildende zukünftig kontinuierlich einem 400 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung vorgenommen werden." Merkblatt des BMBF zur Anrechnung von Einkommen der Auszubildenden nach §§ 21 ff. BAföG Stand: 20.12.2007"
Hochschule Lausitz
Lausitzer Technologietransferstelle
Großenhainer Str. 57
01968 Senftenberg
Beatrix Krautz
Tel.: 03573 85-220
Fax: 03573 85-229
betriebsstipendium
hs-lausitz.de
Büro: Senftenberg Zi. 2.213