Barrierefreies Studium

Antrag auf Berücksichtigung bei der Härtequote

Wichtig:
Dieser Antrag kann nur von Bewerber/innen um einen Studienplatz in einem Bachelor-Studiengang mit Zulassungsbeschränkung (Nc-Studiengang) gestellt werden.  

Was ist unter dem Begriff „außergewöhnliche Härte“ zu verstehen?

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studium zwingend erfordern (§ 10 Satz 2 Hochschulvergabeverordnung-HVV).

Eine erfolgreiche Antragstellung kommt daher nur für wenige Personen in Betracht. Nicht jede soziale, gesundheitliche oder familiäre Beeinträchtigung rechtfertigt eine Anerkennung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person des/der Antragstellers/Antragstellerin liegende Gründe so schwerwiegend sein, dass es ihm/ihr auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur zwei Semester (z. B. in Studiengängen, bei denen die Zulassung immer nur zum Wintersemester erfolgt) auf die Zulassung zum gewählten Studiengang warten zu können. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen.

Wie viele Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Bachelor-Studienganges werden für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgehalten?

Von der Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahl in einem zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang werden 3 v. H. für außergewöhnliche Härte vorweg abgezogen.

Beispiel: Für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit wurde für das erste Fachsemester eine Zulassungszahl von 120 festgesetzt, d. h. es werden zum Wintersemester 120 Studienplätze vergeben. Vor der Durchführung des Hauptverfahrens werden also 4 Studienplätze für Studienbewerber/innen reserviert, bei denen nach Prüfung ihres Antrages das Vorliegen eines Falles außergewöhnlicher Härte anerkannt wurde.

Wann und wie ist der Antrag auf Berücksichtigung bei der Härtequote zu stellen?

Der Antrag muss unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars spätestens bis zum 15.07. bzw. 15.01. d. J. (Ausschlussfrist – Eingang in der Hochschule zählt!) gestellt werden. Es ist mit dem Immatrikulationsantrag, einer schriftlichen Begründung und den erforderlichen Nachweisen einzureichen.

Antragsformular

Ansprechpartner

Behindertenbeauftragte

Raum: 2.213.2

Tel.: +49 (0) 35 73 / 85 - 712
Fax: +49 (0) 35 73 / 85 - 258
E-Mail: Elke.Cierzniak=at=HS-Lausitz.de

Koordinator Zentrum für barrierefreies Studium

Herr Dipl. Ing. (FH) Ingo Karras

Tel.: 03573-85-433
E-Mail: karras=at=hs-lausitz.de

Studienberatung für die einzelnen Studiengänge

Mitarbeiterinnen des Bereiches Studierenden - Service
Studiendekane und die jeweils Beauftragten in den Fakultäten

Für spezielle Fragen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hinsichtlich der Beseitigung bestehender Nachteile

Frau Dr. phil. Petra Schmidt-Wiborg

Tel.: 035 73 - 85 205
Mail: Petra.Schmidt-Wiborg=at=hs-lausitz.de