Menschen mit Behinderungen sind im besonderen Maße auf die Solidarität und die Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen. Ihre Eingliederung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Menschen mit Behinderungen unterstehen dem besonderen Schutz des Staates. Nach Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gemäß § 3 Abs. 4 Brandenburgisches Hochschulgesetz berücksichtigen die Hochschulen die besonderen Bedürfnisse behinderter Hochschulmitglieder und treffen in allen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Integration. Für die Durchführung des Studiums und der Prüfungen sind dabei geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die unter Wahrung der Gleichwertigkeit einen Nachteilsausgleich gewährleisten.
Dies bedeutet, dass sich die Hochschule Lausitz (FH) den anstehenden Fragen dieser Gruppe von Studierenden und Studieninteressierten verstärkt zuwendet, um gleichberechtigte Studienmöglichkeiten und Studienbedingungen zu schaffen. Hierzu gehören neben den entsprechenden baulichen Veränderungen sowie der Bereitstellung erforderlicher technischer Möglichkeiten beispielsweise auch veränderte Studien- und Prüfungsbedingungen. Die Hochschule engagiert sich in besonderer Weise für Chancengleichheit von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Als Beauftragte für Behinderte der Hochschule Lausitz (FH) empfehle ich Ihnen, unbedingt Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich stehe Ihnen gern bei der Beantwortung von anstehenden Fragen und bei der Lösung Ihrer Probleme, die das Studium im engeren und weiteren Sinn betreffen, zur Verfügung.
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In der Regel ist das der Studiendekan.
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Tel.: 0355-5818-461
Mail: Petra.Schmidt-Wiborg
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