Campuskarte
Informationen zu Chipkarten-Verlust, -Missbrauch, -Haftung und -Diebstahl
Ein Chipkartenverlust muss unverzüglich gemeldet werden.
Wo muss der Chipkartenverlust gemeldet werden?
- im Studierenden-Service-Center oder
- im Verwaltungs-Service-Center
Welche Kosten entstehen bei einem Chipkartenverlust?
- für die Sperrung und Neuausstellung einer Chipkarte wird ein Betrag in Höhe von 25,00 EUR erhoben
Die elektronische Geldbörse kann nicht gesperrt werden. Jede Person, die im Besitz der Karte ist, kann ohne Zusatzinformationen den vorhandenen Geldbetrag verbrauchen!