Campuskarte

Informationen zu Chipkarten-Verlust, -Missbrauch, -Haftung und -Diebstahl

Ein Chipkartenverlust muss unverzüglich gemeldet werden.

Wo muss der Chipkartenverlust gemeldet werden?

  • im Studierenden-Service-Center oder
  • im Verwaltungs-Service-Center

Welche Kosten entstehen bei einem Chipkartenverlust?

  • für die Sperrung und Neuausstellung einer Chipkarte wird ein Betrag in Höhe von 25,00 EUR erhoben

Die elektronische Geldbörse kann nicht gesperrt werden. Jede Person, die im Besitz der Karte ist, kann ohne Zusatzinformationen den vorhandenen Geldbetrag verbrauchen!

Verlust / Diebstahl

Unverzügliche Meldung im

  • Personalbüro oder
  • Studierenden-Service-Center


außerhalb der Öffnungszeiten

  • Verwaltungs-Service-Center