

Jedes Mitglied bzw. jeder Angehörige und jede Angehörige der Hochschule, das Elternteil geworden ist und dies der Hochschule bekannt macht, bekommt ein Willkommensgeschenk der Hochschule für das Neugeborene. Derzeit umfasst das Geschenk für Beschäftigte 50,- Euro (ANTRAGSFORMULAR FÜR BESCHÄFTIGTE HIER HERUNTERLADEN). Ein Antrag muss innerhalb von acht Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Er kann bei der Zentralen Familiennbeauftragten abgegeben werden.
Für Studierende übergeben die Hochschule und der Studierendenrat ein Willkommensgeschenk von insgesamt 100,- Euro. Der Antrag ist innerhalb von acht Monaten nach Geburt des Kindes zu stellen (ANTRAGSFORMULAR FÜR STUDIERENDE HIER HERUNTERLADEN). Das Antragsformular muss zwei Mal ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben werden. Die beiden Antragsformulare kann man mitsamt den Anlagen beim Studierendenrat oder bei der Zentralen Familiennbeauftragten, Dr. Petra Schmidt-Wiborg, einreichen. Anlagen müssen nicht doppelt beigelegt werden.
Sie möchten Kontakt zu anderen an der Hochschule aufnehmen, die Familie haben?
Sie möchten mit anderen Eltern gemeinsame Interessen verfolgen?
Wenn Sie dazu unsere hochschulinterne Kommunikationsplattform "HL und Familie" nutzen möchten, müssen Sie

Zu wechselnden Gelegenheiten wird an mindestens einem Hochschulstandort ein Mal im Jahr ein Programm für die Kinder der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule angeboten. Ort und Termin werden unter dem Menüpunkt "Familie" bei „Aktuelles“ bekannt gegeben.

Eltern haften für ihre Kinder und haben weiterhin die Fürsorgepflicht ! Eine Betreuung kann leider aufgrund der stark unterschiedlichen Zeiten, zu denen ein Bedarf auftritt, nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie eine Veranstaltung für die Hochschule planen oder wenn Sie in Begleitung von Kindern eine Veranstaltung außerhalb unserer Hochschule besuchen möchten, können Sie verschiedene Gegenstände ausleihen:
Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte die Familienbeauftragte .
Die Bücher haben Sondersignaturen im Bereich „Familienfreundliche Hochschule“ und sind im Online-Katalog verzeichnet.
sind teilweise vorhanden. Wer nachweist, dass er studiert und mindestens ein nicht volljährigesKind betreut, kann unter Umständen eine längere Ausleihe aushandeln. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit dem Personal an der Information unserer Bibliotheken auf.
Studentinnen und Studenten können zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Familie einen Sonderstudienplan vereinbaren. Bitte informieren Sie sich an Ihrem Fachbereich, wer in Ihrem Studiengang die verantwortliche Person ist und vereinbaren Sie einen Termin. Durch die Gliederung der Studieninhalte in Module, die regelmäßig angeboten werden, können Studentinnen und Studenten mit Kind ihre Studienbelastung zusätzlich zeitlich besser aufteilen.
Campus Senftenberg
Damentoilette Hauptgebäude, 1. Stock Mitte, zum Wickeln
Campus Cottbus
im Eltern-Kind-Arbeitszimmer, Gebäude 7, Raum 252
Einführung eines finanziellen Überbrückungs-Zuschuss für Studenten und Studentinnen mit Kind in der Phase des Studienabschlusses oder der Planung bzw. Beendigung eines Promotionsvorhabens. Näheres dazu finden Sie demnächst auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten oder Sie wenden sich bitte direkt an die Gleichstellungsbeauftragte.