Im Land Brandenburg haben in der Regel Kinder bis zum dritten Lebensjahr und Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Betreuung, wenn die familiäre Situation Tagesbetreuung erforderlich macht.
Bis zur Einschulung besteht in der Regel ein Betreuungsanspruch von 6 Stunden und im Grundschulalter ein Betreuungsanspruch von vier Stunden. Dies kann sich bei studierenden Eltern z.b. durch Urlaubssemester ändern.
Wie viel kostet Kinderbetreuung?
Betreuung ist für die Eltern kostenpflichtig. Der so genannte Elternbeitrag richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Betreuungsumfang. Die Stadtverwaltungen Cottbus und Senftenberg informieren über die aktuellen Gebühren (Kontaktdaten siehe unten oder auf den Homepages der Städte).
Welche Form der Betreuung ist ab welchem Alter zu empfehlen?
Diese Frage kann nur ganz individuell beantwortet werden (s. auch Formen der Kinderbetreuung).
Das regionale Jugendamt kann weiter helfen, aber auch Verbände von Betreuungsanbietern stehen für Beratung zur Verfügung.
Wie beantrage ich Kinderbetreuung für einen bestimmten Ort?
Erkundigungen dazu können bei der zuständigen Gemeinde oder beim örtlichen Jugendamt eingeholt werden. Je nach dem, ob Jugendamt oder örtliche Gemeinde zuständig ist, wird dort auch der Antrag gestellt. Hinweise zu Telefonnummern von MitarbeiterInnen der Städte Cottbus und Senftenberg finden Sie unten auf dieser Seite bei den Infos über Kinderbetreuung in Cottbus bzw. Senftenberg.
Achten Sie auf Bewerbungs- oder Anmeldefristen.
Die Stadt Cottbus hat ein hilfreiches Plakat erstellt, auf dem die Schritte von der Suche bis zur Entscheidung für eine Betreuungseinrichtung für Ihr Kind dargestellt sind.
Sie suchen einmalig oder auch für regelmäßige Kurzzeibetreuung einen Babysitter oder eine Babysitterin?
Die Hochschule verfügt über Kontaktdaten von Studierenden, die schon Erfahrung in der Betreuung von Kindern in verschiedenstem Alter haben (derzeit im Schwerpunkt für den Standort Cottbus, auch nutzbar für Studierende oder Beschäftigte an der Brandenburgischen Technischen Universität).
Kontaktieren Sie die Gleichstellungsbeauftragte bei Bedarf - sie versucht, Ihnen - auch kurzfristig - einen Kontakt zu vermitteln.
TIPPS:
Sie möchten sich für die Babysitter-Börse bewerben?
Wenn Sie zeitlich flexibel sind und Interesse daran haben, kurzfristig Kinder von Hochschulmitgliedern zu betreuen, lassen Sie sich in die Liste "Kurzzeit-Betreuung am Campus" eintragen. Informieren Sie sich HIER.
Im gedruckten Familienatlas - erhältlich im Frauenzentrum Cottbus, Thiemstraße 55, 03050 Cottbus, Tel.: (03 55) 47 39 55, finden Sie einen Überblick über Tagespflege, Horte und Kindertagesstätten sowie Kinderpensionen und Kinderhotels in Cottbus.
Die Stadt Cottbus informiert Sie auf ihrer Homepage über Kindertagesstätten und über die Cottbuser Kita-Gebühren.
Persönlich können Sie sich von MitarbeiterInnen des Fachbereichs Jugend, Schule und Sport, Karl-Marx-Str. 67, Cottbus, wie folgt beraten lassen:
Kindertagesstätten / Tagespflege
Tel.: 0355 / 612 35 15
- Information und Beratung zu Tagesbetreuungsangeboten
- Prüfung Rechtsanspruch, Erteilung von Bescheiden
- Fachaufsicht Kindertagesstätten und Tagespflegestellen
- Zulassung von Tagespflegestellen
- Fachliche Beratung für Träger, Kindertagesstätten, Tagespflegestellen
und Eltern
Elternbeiträge
Tel.: 0355 / 612 35 33
- Annahme und Bearbeitung der Anträge auf Ermäßigung bzw. Erlass von
Elternbeiträgen
- Erteilung von Bescheiden Elternbeitrag
Die Stadt Senftenberg informiert online über ihre familienfreundlichkeit und über angebote für Familien in einer Broschürer.
Persönlich können Sie sich von MitarbeiterInnen des Amtes für Bildung, Soziales und Kultur der Stadt Senftenberg, Markt 1, 01968 Senftenberg, oder beim Jugendamt beraten lassen:
Kindertagesstätten
Tel.: 03573 701 - 261
- Kitaplatz anmelden
- Betreuungszeit verändern
(Kitaplatz kündigen erfolgt in der jeweiligen Kindereinrichtung.)
Tagespflege
Tel.: 03573 701-255
- Information und Beratung zu Tagesbetreuungsangeboten für Kinder bis
Ende Grundschulalter
- Prüfung Rechtsanspruch, Erteilung von Bescheiden
Elternbeiträge
Tel.: 03573 701 - 261
- Annahme und Bearbeitung der Anträge auf Ermäßigung bzw. Erlass von
Elternbeiträgen
- Erteilung von Bescheiden Elternbeitrag
(Stand: September 2011)
Zentrale Familienbeauftragte
Dr. Petra Schmidt - Wiborg
Fon: +49 (0) 3573 / 85 205
Fax: +49 (0) 3573 / 84 - 349