Informationen zur Kinderbetreuung gibt es unter dem Menüpunkt "Kinderbetreuung".
1. Studentenwerk: Günstige Familien-Wohnungen und Mensa-Essen für Euch und Euer Kind
Unser Studentenwerk bietet nicht nur auf unserem Gelände für Studierende ein Mittagessen ab 2,- Euro an. Es gibt auch in der Nähe der Hochschule besonders günstig Familien-Wohnungen des Studentenwerkes zu mieten.
Wenn Du mit Deiner Familie einziehen möchtest, kann eine Grundausstattung für Euch zur Verfügung gestellt werden (Kinderbett, Wickelkommode u.a.m.).
Schnell sein:
Es ist wichtig, dass Du möglichst früh beim zuständigen Studentenwerk Frankfurt (Oder) einen Antrag stellst, weil nicht immer eine Wohnung frei ist. Auch in Cottbus oder Senftenberg selbst findest Du gut eine Mietwohnung für Euch zu einem guten Preis.
2. Betreuung: Dein Kind ist in guten Händen, während Du studierst Senftenberg und Cottbus haben Betreuungsmöglichkeiten für Kinder fast ab der Geburt. Es gibt viele Einrichtungen und Du wirst leicht eine Betreuung für Dein Kind in der Nähe Deiner Wohnung bekommen. Wenn Du besonders lange Öffnungszeiten favorisierst, gibt es auch das – in Senftenberg bestehen Möglichkeiten sogar 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche.
Natürlich unterstützen die Erzieherinnen und Erzieher Dein Kind und Dich ganz besonders in der Eingewöhnungsphase und stehen während des Studiums mit Rat und Tat zur Seite.
Du findest weitere Hinweise zur Betreuung unter dem Menu-Punkt Betreuung.
3. BAföG: Mehr Förderung, geringerer Elternbeitrag für Betreuung
Das BAföG kann auf Antrag für Kinderbetreuung erhöht werden. Es gibt ein besonderes Antragsformblatt , das Du beim zuständigen Studentenwerk einreichen musst (Auszahlung erfolgt dann auch rückwirkend bis spätestens am Ende des Bewilligungszeitraums beim BAföG-Amt eingehen!).
Die Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall, es geht immerhin um 113 Euro / Monat für das erste Kind und je 85 Euro für weitere Kinder! Anspruchsberechtigung besteht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Der Zuschlag wird als Zuschuss (nicht rückzahlungspflichtig) gezahlt.
Außerdem zahlst Du als BAföG-Empfängerin oder BAföG-Empfänger in einer Kinderbetreuungseinrichtung einen geringeren Elternbeitrag. Dazu stellst Du einen Antrag bei der Behörde, die für die Elternbeiträge zuständig ist.
4. Besondere Regelungen für Studien- oder Prüfungsleistungen
Wenn Du als Mutter oder Vater eines Kindes bei uns studierst, kann es manchmal passieren, dass Du zu Hause bleiben musst. Was tun, wenn doch Anwesenheit im Bachelor- und Masterstudium Teil der Leistungspunkte (CPs) ist? Oder was tun, wenn ausgerechnet in einer solchen Situation ein Referat oder eine Prüfung ansteht?
Das Einfachste ist natürlich, dass man mit der Lehrperson spricht. Das reicht aber nicht, wenn es um Prüfungen geht, denn da gibt es viele Regeln zu beachten.
Schau bei Krankheit des Kindes in der Prüfungsordnung Deines Studienfachs nach, ob Du ein ärztliches Attest brauchst oder ob es reicht, eine Krankschreibung vorzulegen. Die Unterlagen erhält der Studierendenservice. Achte auch auf die Anmeldung zur späteren Prüfung!
Informiere Dich, ob und bis wann Du einen Antrag beim Prüfungsausschuss für Dein Studienfach stellen musst, über den geregelt wird, wann und wie Du die Prüfungsleistung erbringst. Bei besonders harten Umständen bietet unsere Hochschule die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. So kannst Du von den bestehenden Regelungen für die Prüfungsleistung abweichen. Natürlich kannst Du in Deinem Antrag einen Vorschlag machen, wie die für Dich passende Regelung zur Prüfung aussehen könnte.
5. Freizeit, Sport und Kultur in gesunder Umgebung
Senftenberg mit seinen vielen Seen und Cottbus mit dem Spreewald sind Naherholungsgebiete für die Bewohner Dresdens und Berlins. Mit Deiner Familie kannst Du tolle Ausflüge machen. Cottbus ist außerdem berühmt für das älteste Jugendstiltheater in Deutschland und die Neue Bühne in Senftenberg bekommt immer wieder Auszeichnungen und Preise und konkurriert mit den besten Theatern in Deutschland. Bei Freizeit, Kultur und Sport wirst Du mit Deiner Familie in unseren Städten voll auf Deine Kosten kommen.
Wenn Ihr nicht so viel Geld zur Verfügung habt, kannst Du für Deine Familie den Familienpass der Stadt Cottbus bzw. der Stadt Senftenberg besorgen. Er ermöglicht Rabatte für viele Angebote.
6. Geldgeschenk für neu zugezogene Familien
Du bist begeistert von unserer Hochschule und ziehst mit Deiner Familie in die Nähe der Hochschule um, damit Du bei uns studieren kannst – da geben wir gern für das erste Studiensemester 500,- Euro als Geschenk an Euch, damit Ihr Euch den Start bei uns schön machen könnt. Allerdings musst Du einige Spielregeln beachten, die Du in unseren Förderrichtlinien findest.
7. Zuschuss für eine Familienferienreise
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie unterstützt den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen. Bereits seit 1993 gibt es diese Zuschüsse für Familienferienreisen.
In Abhängigkeit vom Familieneinkommen kannst Du einen Zuschuss bekommen (je nach Einkommen zwischen 5,20 Euro und 7,70 Euro pro Tag und Person). Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage. Wichtig ist, dass der Antrag vor Reiseantritt gestellt wird. Das Reiseziel muss in Deutschland liegen; in Ausnahmefällen werden auch Reisen nach Polen und Tschechien gefördert.
Du erhältst das Antragsformular für einen formlosen Antrag hier:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 64, Frau Hahn
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus
Frau Hahn ist unter der Tel. Nr. 0355/2893853 zu erreichen.
In der SHIA-Geschäftsstelle gibt es Informationen zu diesen Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften:
SHIA e.V. Landesverband Brandenburg
Birgit Uhlworm
Bahnhofstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
Tel.: (03375) 29 47 52
E-Mail: post@shia-brandenburg.de
8. Eltern mit geringem Einkommen
Wer studiert, tut dies freiwillig und hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Oft ist aber während des Studiums das Geld knapp. Du kannst Dich dann informieren, ob Dein Kind oder Deine Kinder einen Anspruch auf Sozialleistungen hat. In jedem Fall kannst Du für ein Schulkind ein Schulbedarfspaket erhalten.
Je nach Einkommenssituation können Allein Erziehende einen Antrag auf Leistungen in besonderer Lebenslage stellen und erhalten eventuell Sozialgeld auch während des Studiums.
(Stand: August 2012)
Die Hochschulbibliothek besitzt Bücher, die Dich als Mutter oder Vater interessieren könnten:
Die Bücher haben Sondersignaturen im Bereich „Familienfreundliche Hochschule“ und sind im Online-Katalog verzeichnet.
Wer nachweist, dass er bei uns studiert oder arbeitet und mindestens ein nicht volljähriges Kind betreut, kann unter Umständen eine längere Ausleihe für Bücher bekommen.
Bitte melde Dich bei Bedarf am Ausleihtresen oder bei der Information unserer Bibliotheken.
Für Studierende mit Kind stellt unsere Hochschule auf Antrag einen Laptop zur Verfügung. Voraussetzung ist der Nachweis, dass aufgrund eines geringen Einkommens eine Anschaffung eines eigenen Gerätes nicht möglich ist.
Das Gerät wird vom Multi-Media-Zentrum der Hochschule ausgehändigt.
Wenden Sie sich an die Familienbeauftragte unserer Hochschule
Zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Familie kannst Du mit der Rückmeldung einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen, wenn die Studien- und Prüfungsordnung für Dein Studienfach (Teil B) eine Teilzeitstudiumsmöglichkeit vorsieht.
Du kannst auf Antrag einen verbindlichen individuellen Sonderstudienplan vereinbaren. Dies ermöglicht, dass Du Module in anderen Kombinationen und zu anderen Zeitpunkten belegen kannst als üblich. Bitte informiere Dich bei dem zuständigen Prüfungsausschuss Deiner Fakultät zum Vorgehen.
Durch die Gliederung der Studieninhalte in Module, die regelmäßig angeboten werden, können Studentinnen und Studenten mit Kind ihre Studienbelastung zeitlich besser aufteilen und idealerweise das Studium ohne Unterbrechung fortsetzen sowie Prüfungen ablegen.
(Stand: August 2012)
Zentrale Familienbeauftragte
Dr. Petra Schmidt - Wiborg
Fon: +49 (0) 3573 / 85 205
Fax: +49 (0) 3573 / 84 - 349