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Babybegrüßungsgeld für Studierende

Heiner Scharschuh, Student im Master Naturstoffchemie, mit seinem Sohn bei der Übergabe des ersten Babybegrüßungsgeldes durch die Zentrale Familienbeauftragte (Foto: R.-P. Witzmann).
Heiner Scharschuh und sein Sohn erhalten ein Babybegrüßungsgeld von der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Lausitz.

Wer an der Hochschule Lausitz studiert und während des Studiums Eltern wird, kann einen so genannten "Willkommensgruß" für das Neugeborene erhalten, ein Babybegrüßungsgeld.

Der Studierendenrat (StuRa) und das Studentenwerk Frankfurt (Oder) geben ein Willkommensgeschenk von insgesamt 100,- Euro. Als Antragsteller bzw. Antragstellerin müssen Fristen beachten: Der Antrag ist dem Studierendenrat innerhalb von acht Monaten, dem Studentenwerk innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt des Kindes vorzulegen.

Die zwei Antragsformulare für Studierendenrat und Studentenwerk können Sie hier herunterladen:
ANTRAGSFORMULAR FÜR STUDIERENDE HIER HERUNTERLADEN
.
In der Datei des Antragsformulars finden sich kurze Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben. Beide Antragsformulare kann man mitsamt den Anlagen beim Studierendenrat abgeben (per Post: Hochschule Lausitz, Studierendenrat, Großenhainer Str. 57, 01968 Senftenberg oder im Büro: in Senftenberg Gebäude 7, Raum 109, geöffnet Dienstag bis Donnerstag von 10 bis 14 Uhr, in Cottbus Gebäude 7, Raum 223, geöffnet Montag & Freitag von 10 bis 14 Uhr). 

 

(Stand: Mai 2013)

Kontakt

Zentrale Familienbeauftragte
Dr. Petra Schmidt - Wiborg

Fon: +49 (0) 3573 / 85 205
Fax: +49 (0) 3573 / 84 - 349

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