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Veranstaltung: Kosten eines Erststudiums steuerlich absetzbar!?

26.08.2011
Kategorie: Kommunikation & Marketing, Zentrale Mitteilungen

Die BFH-Urteile vom 28. Juli 2011 (AZ: BFH VI R 38/10 sowie BFH VI R 7/10) eröffnen die Möglichkeit, die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuer unter bestimmten Voraussetzungen geltend zu machen und mit künftigen Einkünften nach dem Studium zu verrechnen.

Die Hochschule Lausitz (FH) bietet zu Beginn des WS 2011/2012 sowohl in Senftenberg als auch in Cottbus ein Seminar zu dieser Thematik an. Die Veranstaltung wendet sich sowohl an Erstsemester als auch an Studenten höherer Semester aller Fachrichtungen sowie sonstige Interessierte. Die neuen Urteile werden anhand von Beispielen dezidiert ausgewertet. Insbesondere wird auch auf die Wechselwirkung mit dem BAFöG eingegangen. Darüber hinaus wird die Auswirkung auf Bezüge aus Jobs während des Studiums sowie die Progressionsabhängigkeit einer etwaigen Steuerersparnis aufgezeigt.

Die Veranstaltung wird angeboten von Prof. Dr. Klaus Brockmeyer, Professor für Betriebswirtschaftslehre, Steuerlehre und Revisionswesen und Dipl.-Kfm. (FH), Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Thiel, Lehrbeauftragter an der Hochschule Lausitz (FH) und Dozent an der Fachhochschule für Finanzen in Königs-Wusterhausen.

Die genauen Termine und Veranstaltungsorte werden noch bekannt gegeben.