Die Zulassung zum Studium ist abhängig vom Bestehen einer Eignungsprüfung und dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nach §8 Brandenburgisches Hochschulgesetz:
Ausländische Bewerber müssen den Nachweis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen/Studienbewerber, kurz DSH, erbringen. Weitere Informationen hierzu stehen im Sprachenzentrum der Hochschule Lausitz zur Verfügung.
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob der Bewerber die für den angestrebten Studiengang notwendigen künstlerischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Für die Eignungsprüfung sind einzureichen:
Die Immatrikulation zu diesem Studiengang findet lediglich zum Wintersemester statt. Genaue Angaben zum zeitlichen Ablauf und eine persönliche Beratung erhalten Sie hier:
Fakultät 3
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Musikpädagogik
Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik
Lipezker Str. 47
Haus 7
03048 Cottbus
Sekretariat:
Frau Manuela Scheffler
Tel.:
+49 (0) 355 / 5818 - 901
Fax:
+49 (0) 355 / 5818 - 909
E- Mail:
dekanat-mp
hs-lausitz.de