1. Änderung der SPO für alle Bachelor-Studiengänge (außer PT und BWL)
Der Fachbereichsrat hat am 14. Juli 2007 für alle Bachelor-Studiengänge unseres Fachbereiches (außer BWL und PT) beschlossen:
"Sind die im Curriculum des Bachelor-Studienganges bis zum Ende des 2. Semesters vorgesehenen Prüfungen nicht bis zum Ende des darauf folgenden Semesters bestanden, so hat sich der Studierende einer Pflichberatung zu unterziehen. Sind die Prüfungen des 1. und 2. Semesters nicht spätestens bis zum Ende des vierten Semesters der Regelstudienzeit abgelegt, so geht der Prüfungsanspruch verloren."
Diese Regelung gilt ab Matrikel 07. Mit dieser juristischen Festlegung ohne Wenn und Aber werden die für die Studierenden (und Dozenten) unangenehmen Fälle vermieden, in denen erst in höheren Semestern fetsgestellt wird, dass ja noch Prüfungen aus dem 1. Studienjahr offen sind bzw. der Studiengang doch nicht den eigenen Interessen oder Fähigkeiten entspricht.
Obwohl es die Prüfungsordnung nach wie vor zulässt, sich nicht zur Prüfung einzuschreiben bzw. wieder auszutragen, lautet die Empfehlung, Prüfung nicht zu "schieben" und bei Nichtteilnahme an einer Prüfung des ersten Studienjahres einen ausführlichen Antrag auf Anerkennunf triftiger Gründe zu stellen, falls solche vorliegen.
Verwenden Sie dazu das Formular zum Antrag auf Anerkennung triftiger Gründe für die Nichtteilnahme an einer Prüfung, das Sie vollständig ausgefüllt zusammen mit entsprechenden Belegen (!) zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Prüfungsamt abgeben sollten.
2. Zusätzlicher Prüfungszeitraum für Wiederholungsprüfungen
Laut Beschluss des Prüfungsausschusses und nach Diskussion im Fachbereichsrat am 5.12.2007 gilt die folgende Festlegung.
Zusätzlicher Prüfungszeitraum für Wiederholungsprüfungen: Zwei Wochen vor bis acht Wochen nach Vorlesungsbeginn.
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