
Der Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik wird ab dem WS 2008/09 als konsekutiver Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts Soziale Arbeit und in der Fortsetzung Master of Arts Soziale Arbeit angeboten.
Der Bachelorabschluss kann auch in einer integrierten deutsch-polnischen Studienrichtung erworben werden, bei dem zugleich die Möglichkeit besteht, das polnische Licentiat zu erwerben (Doppelabschluss).
Mit dem Abschluss als Bachelor (BA) ist auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge gewährleistet.
Am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Lausitz wird zudem ein akkreditierter Masterstudiengang „Gerontologie“ (weiterbildend) angeboten.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte und 20 Module. Im 3. Studiensemester findet das Praktikum mit methodischer Begleitung statt. Im 6. Semester wird die Bachelorarbeit angefertigt.
In der deutsch-polnischen Studienrichtung: das 3. Semester (Praktikum) und das 4. Semester (Theorie) werden in Polen durchgeführt und vom Fachbereich vermittelt. Die fachliche Betreuung während der Auslandssemester ist zusätzlich über die Partnerhochschule in Gorzów/Polen abgesichert.
Das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik vermittelt eine praxisnahe Ausbildung, durch die Studierende befähigt werden, komplexe psychosoziale Problemlagen wahrzunehmen, zu analysieren, angemessene Handlungskonzepte zu erarbeiten und diese in die gegebene Praxis umzusetzen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben bedarf es eines fundierten sozialwissenschaftlichen Grundlagenwissens, das Sozialarbeit/Sozialpädagogik neben ihren eigenständigen Wissensgrundlagen aus anderen Wissenschaftsbereichen bezieht. Die Studierenden lernen, Menschen und ihre Probleme vor dem Hintergrund individuell unterschiedlicher Lebensgeschichten unter Einfluss sozialer, ökonomischer und ökologischer Erfahrungen zu verstehen und Verursachungsmechanismen zu erkennen. Praxisnahes, handelndes Lernen ist das Prinzip unserer Ausbildung.
Das Wissen um gesellschaftliche Zusammenhänge wird durch die Befähigung zum unmittelbaren Verhalten im Umgang mit Menschen in Problemsituationen ergänzt. Berufspraktische und medienpädagogische Übungen, von Gesprächsführung bis zum Einsatz neuer und alter Medien, bieten die Chance, praktische Fähigkeiten zu erlangen.
Das praktische Studiensemester wird in Arbeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik durchgeführt und dauert 20 Wochen. In dieser Zeit finden praxisbegleitende Lehrveranstaltungen in der Fachhochschule statt und jeder Studierende wird durch Lehrkräfte betreut. Der Bedarf an qualifizierten Experten im Sozialbereich ist nach wie vor hoch. Die anwendungsorientierte Forschung, die Beratung von Institutionen und Fachkräften sowie die Unterstützung von sozialen Projekten in der Jugend-, Behinderten- und Altenarbeit erfüllen wichtige Funktionen für die Region. An diesen Aufgaben können sich interessierte Studenten bereits in der Ausbildungszeit beteiligen.
Die integrierte deutsch-polnische Studienrichtung richtet sich vorzugsweise an Interessenten, die im Bereich der Sozialarbeit interkulturelle Kompetenzen zusätzlich erwerben wollen und Interesse an dem Erlernen und Vertiefen von Fremdsprachen haben.
Die Inhalte dieser Studienrichtung orientieren sich am Aufbau und in der Struktur am regulären Studiengang Soziale Arbeit und greifen – neben dem Sprachanteil - spezifische Fragen und Problemfelder auf, die im Rahmen von internationaler sozialer Arbeit bedeutsam sind.
Dazu gehören Fragen der sozialen Arbeit in anderen Ländern und Kulturen und deren Rahmenbedingungen oder interkulturelle Themen, die die Soziale Arbeit in Deutschland direkt betreffen, wie Migration oder grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Den theoretischen Schwerpunkt bildet ein gesonderter Projektteil im 4.Semester an der FH Gorzów /Polen.
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BA Soziale Arbeit / Social Work (FH) mit integrierter deutsch-polnischer Studienrichtung |
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Studienabschnitte/Module |
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Studienabschnitt A 1. – 3. Semester |
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Modul 1 |
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Modul 2 (2.1 und 2.2) |
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Modul 3 (3.1 und 3.2) |
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Modul 4 |
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Modul 5 (5.1 und 5.2) |
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Modul 6 |
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Modul 7 |
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Modul 8 |
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Modul 9 |
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Studienabschnitt B 4. – 6. Semester |
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Modul 10 |
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Modul 11 |
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Modul 12 (12.1 und 12.2) |
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Modul 13 |
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Modul 14 (14.1 und 14.2) |
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Modul 15 (15.1 und 15.2) |
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Modul 16 |
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Modul 17 (17.1 und 17.2) |
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Modul 18 (18.1 und 18.2) |
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Modul 19 |
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Modul 20 |
Für die Zulassung zum Studium ist eine der nachfolgend genannten Qualifikationen nachzuweisen:
Vor Aufnahme des Studiums sind 12 Wochen praktische Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit zu leisten.
Näheres hierzu regeln die „Richtlinien zur Durchführung des Vorpraktikums“.
Für die integrierte deutsch-polnische Studienrichtung:
Es gelten die üblichen Zulassungsvoraussetzungen (siehe oben).
Es wird zudem erwartet, dass Studienanfänger die Bereitschaft mitbringen, Polnisch (in Polen) bis zum Ende des 2. Semesters zu erlernen, um sich an der Partnerhochschule an der Projektarbeit beteiligen können.
Für diese integrierte Studienrichtung mit max. 10 Studienplätzen wird ein gesondertes Zulassungsverfahren durchgeführt, bei dem Bewerberinnen mit polnischen Sprachkenntnissen sowie interkulturellen Kompetenzen oder Interessen bevorzugt werden.
Im Studentensekretariat der Hochschule Lausitz müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Anträge auf Anerkennung einschlägiger Ausbildungs- und Berufstätigkeiten als geleistete praktische Tätigkeit am 15. Juli vorliegen.
Bewerber mit schulischer Hochschulzugangsberechtigung: Antrag auf Zulassung mit den erforderlichen Unterlagen Beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung: Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung mit den erforderlichen Unterlagen.
Die entsprechenden Antragsformulare mit den Hinweisen auf die einzureichenden Unterlagen sind im Studentensekretariat erhältlich.
In allen allgemeinen Fragen der Studienberatung wenden Sie sich an das
Studentensekretariat der Hochschule Lausitz
Großenhainer Straße 57, 01968 Senftenberg, Telefon 03573 85-275 und 85-276; Fax 03573 85-258; E-Mail studamt
fh-lausitz.de oder www.fh-lausitz.de
In allen studienfachbezogenen Fragen und Fragen der Anerkennung von praktischen Leistungen wenden Sie sich an den
Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Lausitz
Lipezker Straße 47, 03048 Cottbus; Telefon 0355 5818-401; Fax 0355 5818-409; E-Mail dekanat-sw@hs-lausitz.de
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Herr Mengel
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Prof. Himmelmann