Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die/der Studierende die für einen Übergang in das Berufsleben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten grundlegender Art, insbesondere in den betriebs- und volkswirtschaftlichen Fächern, in Wirtschaftsrecht sowie in vertiefter Weise in den gewählten betriebswirtschaftlichen Schwerpunktrichtungen erworben hat. Die erfolgreich abgeschlossene Bachelorprüfung berechtigt zur Aufnahme eines anschließenden Masterstudiums.
Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre
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Für immatrikulierte Studierende im siebensemestrigen Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre gilt der folgende Teil B in Verbindung mit der Hochschul-Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Lausitz (FH), Teil A (HSPO Teil A).
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Prof. Dr. rer. pol. Kay Hempel
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Prof. Dr. rer. pol. Thorsten Jöhnk
Tel.: 0355 / 5818 729
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